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Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD).

© Johanna Bergmann

Potsdam: Missbilligung für Jakobs

Die Stadtverordneten haben beschlossen, die von Jakobs veranlasste Weitergabe von vertraulichen Informationen zu missbilligen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde haben sie aber abgelehnt.

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Ganz ungeschoren sollte er dann doch nicht aus der Sache herauskommen. Die aktuelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) wegen Verletzung der Vertraulichkeit lehnten die Stadtverordneten zwar ab, doch zumindest dem Vorschlag der Linken folgten sie am Mittwoch letztlich doch mehrheitlich. „Das Verhalten des Oberbürgermeisters ist zu missbilligen“, hatte die Fraktion formuliert. Im Hauptausschuss hatte es dafür wie berichtet noch keine Mehrheit gegeben, in der Parlamentssitzung reichte es: 23 Stadtverordnete stimmten für diese Missbilligung, 17 dagegen. „Wir machen damit deutlich, dass wir nicht alle Augen zudrücken, nur weil wir den Oberbürgermeister sympatisch finden“, sagte Linksfraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg danach.

Hintergrund ist die von Jakobs veranlasste Weitergabe der Mitschrift eines Tonbandprotokolls aus dem nicht-öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2014, durch die der Ex-Grünen-Stadtverordnete Andreas Menzel ins Visier der Justiz geraten ist. Menzel war damals Aufsichtsratsmitglied der kommunalen Bauholding Pro Potsdam. Er hatte im April 2014 im Stadtparlament hinter verschlossenen Türen über ein geplantes Grundstücksgeschäft der Pro Potsdam gesprochen. Aus Sicht des städtischen Konzerns hat Menzel damit gegen die Geheimhaltungspflicht für Aufsichtsräte verstoßen – der Konzern stellte Strafanzeige. Der Prozess am Amtsgericht findet am 26. April statt.

Das wichtigste Beweismittel in dem Fall ist das Wortprotokoll mit der nicht-öffentlichen Erklärung Menzels. Die Weitergabe an die Pro Potsdam hatte der Bereich Beteiligungsmanagement im Rathaus auf Geheiß von Oberbürgermeister Jakobs veranlasst – ohne das Stadtparlament zu informieren. Beteiligt war auch das Büro der Stadtverordnetenversammlung, das die Niederschrift erstellte. Das Rathaus habe gegen das brandenburgische Datenschutzgesetz verstoßen, so die Einschätzung der Landesbeauftragten für Datenschutz, Dagmar Hartge. Jakobs hatte sich bereits für den Vorgang entschuldigt. Menzel reichte das nicht, er erhob die nun abgelehnte Dienstaufsichtsbeschwerde.

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