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Die Verhandlungstage finden am Potsdamer Landgericht statt

© Henri Kramer

Mordprozess in Potsdam: „Ich habe das Messer blöd gehalten“ 

Ein 41-Jähriger soll im März eine Frau erstochen haben. Am Landgericht erzählte eine Medizinerin, was der Angeklagte kurz nach der Tat sagte.

Im Prozess um die brutale Tötung einer Frau in ihrer Wohnung am Schlangenfenn ist ihr angeklagter Ex-Lebensgefährte erneut schwer belastet worden. Als Zeugin sagte am Freitag vor dem Landgericht unter anderem eine Medizinerin aus, die den 41-Jährigen kurz nach der Tat wegen seiner Handverletzungen mitbehandelte. Zur Ursache dafür habe der Mann gesagt: „Ich habe das Messer blöd gehalten.“

Der Mann selbst hatte vor dem Gericht noch eine andere Version des Tattags am 1. März erzählt. So hatte er zwar zugegeben, dass er zugestochen habe – aber erst nachdem der 17 Jahre alte Sohn seiner Ex-Partnerin ihn angegriffen und an der Hand verletzt habe, er quasi aus Notwehr handelte. Doch das hatten bereits der Teenager und auch die Tochter der getöteten Frau bestritten.

Auch Polizisten sagten aus, in einer ersten Vernehmung habe der Mann einen eskalierten Streit mit seiner Ex-Partnerin als Grund für die Bluttat genannt. Die Medizinerin schilderte im Zeugenstand, der Mann habe nach der Tat kommunikativ und „orientiert“ gewirkt – und ferner gesagt, dass er wegen seiner medikamentös behandelten Psychose keine Stimmen höre.

Psychologin spricht von einer Art Wahnsystem bei dem Angeklagten

Auch eine Gefängnispsychologin sagte aus, die mit dem Angeklagten in der Untersuchungshaft lange sprach, um einem Suizidversuch vorzubeugen. Sie sprach von einer Art Wahnsystem, dem der Mann immer noch teilweise anhänge, er sich als Heiliger Messias empfinde. Der Angeklagte, so ihr Eindruck, trauere durchaus um seine Ex-Partnerin und könne nicht nachvollziehen, wie das passieren konnte.

Die psychologische Verfasstheit des Angeklagten ist ein Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens, gerade wenn es um das Strafmaß am Ende des Mordprozesses geht. Parallel dazu untersucht das brandenburgische Justizministerium mögliche Behördenfehler im Umgang mit dem Angeklagten, der rund drei Monate vor der Tat aus dem Maßregelvollzug in einer Psychiatrie entlassen worden war und der wegen eines anderen Gewaltdelikts in der Vergangenheit noch unter Bewährungsaufsicht stand.

Die seit November 2021 zuständige Bewährungshelferin schilderte vor Gericht, in der Klinik habe man den Mann damals für kaum therapiefähig gehalten, daher erfolglos mehr Zeit dafür beantragt. Sie selbst schilderte, der Mann habe einige seiner Probleme angehen wollen, das durch seine Willensschwäche aber nicht geschafft. Klar sei gewesen, dass der Angeklagte bei Drogenkonsum gefährlich für sein Umfeld werde – auch vor der Tat soll er Amphetaminen genommen haben.

Die Bewährungshelferin sagte aber auch, seine Partnerin habe bei Gesprächen mit ihr nicht verängstigt gewirkt, habe um die Probleme gewusst. Gleichwohl habe sie, weil sie eine Destabilisierung der Lage bemerkte, noch am Tattag erneut die Einweisung beantragt, so die Bewährungshelferin. Die Nachricht von der Tötung erhielt sie erst einige Tage später. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hatte zuvor noch im Februar entschieden, den Mann nicht noch einmal für einen Monat in der Psychiatrie zu senden.

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