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Ausbruch der Vogelgrippe

© dpa/Sebastian Willnow

Nach Ausbruch der Geflügelpest im Havelland: Stallpflicht in Potsdam angeordnet

Stadt erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung mit strengen Regeln für Geflügelhalter. Zuvor war ein Fall von Vogelgrippe in Ketzin bestätigt worden. Dort wurden 26.500 Tiere getötet.

Stand:

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Hühnerzuchtbetrieb in Ketzin (Havelland) hat die Stadt Potsdam am Freitag eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. In einem Geflügelzuchtbetrieb in Ketzin wurden wegen der Geflügelpest 26.500 Tiere getötet.

Die Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb betreffe auch Bereiche der Landeshauptstadt, teilte das Rathaus mit. Die gelte für die Ortsteile Uetz, Paaren, Satzkorn, Grube und Marquardt. In Teilen betroffen seien die Ortsteile Fahrland, Golm, Bornim und Kartzow. Die genauen Zuordnungen können der interaktiven Karte entnommen werden.

An den wichtigsten Zu- und Durchfahrtsstraßen werden die Grenzen der Restriktionszonen durch Schilder gekennzeichnet. Für diese Bereiche gilt die Tierseuchenallgemeinverfügung. Hier gelten folgende Regeln:

  • Geflügelhalter sind verpflichtet, der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die aktuelle Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standortes zu melden. Diese Anzeige einer Tierhaltung kann online erfolgen.
  • Halter müssen ihr Geflügel von Wildvögeln absondern. Die Anordnung der Stallpflicht für Geflügel ist bereits seit dem 28. Oktober 2025 per Allgemeinverfügung geregelt worden.
  • Tägliche Gesundheitsüberwachung des Geflügels durch den Halter, Mitteilung von Auffälligkeiten an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
  • Ergreifung von verschärften Biosicherheitsmaßnahmen durch den Tierhalter,
  • Anordnungen zum sicheren Umgang mit totem Geflügel,
  • Anordnung von Verbringungsverboten unter anderem für Eier, lebendes Geflügel und Geflügelfleisch,
  • Verbot von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten

Die Allgemeinverfügung zu den Schutz- und Überwachungszonen erscheint im Sonderamtsblatt Nr. 24 am 19. Dezember und kann unter www.potsdam.de/amtsblatt eingesehen werden.

Die Anordnungen und die Schutzzonen bleiben für mindestens 30 Tage bestehen und gelten so lange, bis sie durch die Stadt Potsdam aufgehoben werden. Für die Aufhebung der Restriktionen müsse sich das zuständige Veterinäramt laut Vorschrift durch unangekündigte Überprüfungen der Geflügelhaltungen von der Seuchenfreiheit überzeugen. Geflügelhalter seien hierbei zur Unterstützung und Mitarbeit verpflichtet.

Wichtige Details für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind in einem Merkblatt vom Veterinäramt Potsdam zusammengestellt worden und online nachzulesen. Wer tote Wildvögel findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, per E-Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de, telefonisch unter 0331/289 1817.

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