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Landeshauptstadt: Neuer Kleinkrieg der Schausteller Wolfgang Sendler: Geforderte Platzmiete ist nicht bezahlbar / ETBF sieht das anders

Von Hella Dittfeld Innenstadt. Ins „Oh du Fröhliche“ der Buden- und Fahrgeschäftsbesitzer mischt sich ein neuer Misston.

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Von Hella Dittfeld Innenstadt. Ins „Oh du Fröhliche“ der Buden- und Fahrgeschäftsbesitzer mischt sich ein neuer Misston. Doch diesmal geht es nicht um den Weihnachtsmarkt, sondern um die Kirmesvorbereitungen für das Jahr 2004. „Wir sind wieder einmal gezwungen, einen Kleinkrieg zu führen“, meint Wolfgang Sendler, Vorstandsmitglied des Brandenburgischen Schaustellerverbandes. Die vom Entwicklungsträger Bornstedter Feld (ETBF) geforderten Gebühren für Frühjahrs- und Herbstmärkte auf dem Festplatz im Neuen Lustgarten seien nicht bezahlbar. Jahr für Jahr müsse er neu verhandeln, so Sendler, und immer mit wechselnden Partnern. Sein Credo heißt deshalb seit Jahren: Die Stadt braucht eine Festplatzsatzung, die nicht nur die Zeiten für regelmäßig stattfindende Märkte und Messen festschreibt, sondern auch Gebühren festlegt. Der Verband hat bereits Muster vorgelegt, wie so etwas in anderen Städten aussieht. Bisher war er jedoch am Veto von Oberbürgermeister Jann Jakobs gescheitert, der solche Festlegungen für unnötig und zu kompliziert hält und der sich letztlich damit in der Stadtverordnetenversammlung durchsetzen konnte. Für die Schausteller bedeutet das aber immer neue Unwägbarkeiten. Mit solchen kämpfen sie gerade wieder: Neue Preisforderungen seien überraschend auf sie zugekommen. Hatte man sich 2003 auf ein Platzgeld von 8000 Euro geeinigt, das der Schaustellerverband gern auch weiterhin akzeptieren würde, will der ETBF für die Herbstkirmes 2004 nun 18000 Euro Platzmiete haben und für den von 16 Tagen auf 9 Tage reduzierten Frühlingsrummel 10000 Euro. Da andere Städte kostenlose Werbung garantierten, bietet der ETBF, der den Lustgarten verwaltet, im Gegenzug für nachgewiesene Werbeausgaben 2000 Euro Preisminderung an. Sendler findet das völlig unakzeptabel und nennt als Frühjahrsmarktpreis 5000 Euro. Laut Sendler gibt es im Moment trotz mehrfacher Anfragen kein Verhandlungsangebot des Entwicklungsträgers über einen Preisnachlass. Strittig sind auch noch die Mehrkosten von knapp 3000 Euro, die für das Neuverlegen der Stromleitungen über Kabelbrücken anfielen, weil die Erdverkabelung im Lustgarten, die bei der Neuanlage des Platzes eingebaut wurde, wegen einlaufenden Wassers immer noch unbrauchbar ist. Sendler sieht nicht ein, dass die Schausteller für „Baupfusch“ bluten sollten. Andere Städte würden ihre Schausteller erheblich besser behandeln, führt er des weiteren ins Feld und nennt als Beispiele Brandenburg und Frankfurt (Oder). Dort habe der Platz einen genau so guten, wenn nicht besseren Ausstattungsgrad und liege zentral am Oderturm. Frankfurt verlange aber nur eine Platzmiete unter 4000 Euro. „Ich muss mich jetzt an die Öffentlichkeiten wenden“, sagt Sendler, „denn mir läuft die Zeit davon. Die Verhandlungen stagnieren, die Verträge müssten aber eigentlich schon unter Dach und Fach sein, wenn ich attraktive Anbieter nach Potsdam bekommen will.“ Seit dem missglückten Weihnachtsmarkt im Lustgarten 2001, den viele Schausteller mit Defiziten abschlossen, habe Potsdam einen schlechten Ruf in der Branche und der werde nicht besser durch das Hin und Her. So könne er kein der Landeshauptstadt würdiges Niveau aufbauen, klagt Sendler. Horst Müller-Zinsius, Interimschef des ETBF, sieht die Sachlage ganz anders. Er hält im Frühjahr 10 000 bzw. 8000 Euro Platzmiete für angemessen. Sollte sich die Stadt, die das Geld letztlich einnimmt, jedoch zu einem Preisnachlass durchringen, „sehe ich das völlig leidenschaftslos“. Gleich nach dem Jahreswechsel sei er zu einem Gespräch bereit, sagte er auf Anfrage, vorher müsse es aber noch die Abstimmung mit der Stadt geben. Die ständigen Reduzierungswünsche der Schausteller könne er nicht nachvollziehen, sagte Müller-Zinsius den PNN. 2002 hätten sie für den Frühjahrsmarkt noch 20 000 Euro bezahlt und seien damit auch klargekommen. Was die Kabelverlegung über die Brücke betrifft, so gelte für ihn die Regel: „Wer bestellt, bezahlt.“

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