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DAS AKTIVE WAHLRECHT AB 16 JAHREN IN DEUTSCHLAND: Niedersachsen war Vorreiter

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in Deutschland noch relativ neu. Im Jahr 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein.

Stand:

Das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren ist in Deutschland noch relativ neu. Im Jahr 1996 führte es Niedersachsen als erstes Bundesland auf Kommunalebene ein. Bis heute zogen fünf weitere Länder nach. Auch in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Jugendliche ab ihrem 16. Geburtstag kommunal wählen gehen. Auf Landesebene ist das bisher nur in Bremen möglich. In Hessen gab es seit 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch (CDU) rückgängig gemacht. In keinem der Länder besitzen 16-Jährige das passive Wahlrecht, das heißt, dass sie zwar wählen dürfen, aber nicht gewählt werden können. In Brandenburg wären pro Jahrgang etwa 20 000 bis 30 000 Jugendliche zum ersten Mal wahlberechtigt. Auf Bundesebene gibt es noch keine Bemühungen der Regierung, das Wahlalter zu senken.

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