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Ronny Zasowk

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Homepage: NPD-Student profitiert von Formfehler Uni Potsdam unterliegt vor Verwaltungsgericht

Erkennt die Universität Potsdam das Praktikum eines Studenten der Politikwissenschaften bei der rechtsextremen NPD an oder nicht? Um diese Frage sollte es am Donnerstag vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam gehen, aber dann kam es doch ganz anders.

Stand:

Erkennt die Universität Potsdam das Praktikum eines Studenten der Politikwissenschaften bei der rechtsextremen NPD an oder nicht? Um diese Frage sollte es am Donnerstag vor der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam gehen, aber dann kam es doch ganz anders. Schuld daran sind die Abläufe in der universitären Verwaltung.

Geklagt hatte der Politik-Student Ronny Zasowk, der als stellvertretender Parteivorsitzender der NPD in Brandenburg sowie als Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Lausitz offen für seine Gesinnung eintritt. Zasowk hat sämtliche Leistungsnachweise inklusive aller Abschlussprüfungen und der Diplom-Arbeit erbracht und dabei nach eigenen Angaben die Gesamtnote 2,0 erreicht. Die Universitätsleitung weigert sich jedoch seit dem Sommer 2010, ihm die Diplom-Urkunde auszuhändigen. Die Begründung: Das im Studium vorgeschriebene dreimonatige Praktikum, das Zasowk im Frühjahr 2009 absolviert hat, entspreche nicht dem brandenburgischen Hochschulgesetz und werde deshalb nicht anerkannt.

Zasowk sieht das anders. Per E-Mail habe ihm die Universität mitgeteilt, dass er bei der Wahl des Praktikumsplatzes „relativ frei“ sei, es sich aber um eigenverantwortliche Tätigkeiten handeln müsse. In der NPD-Parteizentrale in Berlin-Köpenick habe er als Praktikant Flugblätter verfasst, Veranstaltungen organisiert und Pressemitteilungen geschrieben – alles eigenverantwortliche Tätigkeiten.

Der Praktikumsbeauftragte der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät an der Universität will das Praktikum dennoch nicht anerkennen und hat dabei die volle Unterstützung des Dekans. Im Praktikumsbericht habe die kritische Auseinandersetzung gefehlt. Dennoch erteilte der Prüfungsausschuss Zasowk im Mai 2010 die Zulassung zur Diplomprüfung. „Das war mangelnde Absprache zwischen den Bereichen“, bedauert Uni-Sprecherin Birgit Mangelsdorf.

Auf die erteilte Zulassung zur Prüfung konzentrierte sich das Gericht bei seinem Urteil: Unabhängig davon, wie ein Praktikum bei der NPD-Parteizentrale zu bewerten sei, habe der Student mit der Zulassung die Bestätigung erhalten, alle Voraussetzungen für den Studienabschluss erfüllt zu haben. Die Klage Zasowks sei deshalb begründet. Die Universität müsse die Bescheide zur Nichtanerkennung des Praktikums zurückziehen und die Verfahrenskosten von 5000 Euro tragen.

Die Uni-Justiziarin hatte argumentiert, dass laut Hochschulgesetz „ein studienbegleitendes Praktikum Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermitteln solle, die zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen“. Dies sei hier nicht erkennbar. Dem entgegnete Zasowks Anwalt mit dem Hinweis, dass allein das Bundesverfassungsgericht darüber entscheide, ob die NPD verfassungswidrig sei. Bei der gerichtlichen Entscheidung ging es jedoch ausschließlich um die Frage der Zuständigkeiten von Prüfungsausschuss, Dekanat und Praktikumsbeauftragten.

Nach Auskunft von Hochschulsprecherin Mangelsdorf will die Universitätsleitung die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um über weitere Rechtsmittel zu entscheiden: „Das Gericht hat auf Verfahrensfragen abgestellt, aber an unserem Rechtsempfinden hat sich durch das Urteil nichts geändert.“ Maren Herbst

Maren Herbst

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