
© Konstanze Kobel-Höller
Oberlinhaus-Mitarbeiterin vor Gericht: Gewalt und Nötigung gegen taubblinde Behinderte
Sie weiß nicht, was sie falsch gemacht haben soll: Eine 56 Jahre alte Potsdamerin musste sich vor Gericht für Gewalt gegen behinderte Bewohner verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stand:
Kein Wort des Bedauerns kam über die Lippen der Angeklagten im Prozess gegen eine Mitarbeiterin des Eckard-Beyer-Haus des Oberlinhauses, einer Wohnstätte für taubblinde, schwerstgeschädigte und geistig behinderte Erwachsene in Potsdam. Die 56-Jährige war am Potsdamer Amtsgericht in acht Fällen wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagt. Sie soll im Herbst 2023 mehrere von ihnen geschlagen, geschubst, zum Essen gezwungen oder mit Essensentzug bestraft haben. Nicht angeklagt waren Beschimpfungen wie „Du alte Drecksau“. In einer anderen Einrichtung des Oberlinhauses, dem Thusnelda-von-Saldern-Haus, hatte 2021 eine Mitarbeiterin vier Bewohner getötet und einen weiteren mit Schnittwunden verletzt.
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