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Landeshauptstadt: Odysseen mit Preisnachlass

Das Potsdamer Unternehmen refund.me hilft Reisenden, Entschädigungen geltend zu machen

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Es war eine Fahrt mit Hindernissen. Schon in Basel hatte der ICE deutliche Verspätung. Am Schluss waren es 50 Minuten. Doch für den Bahnkunden endete der Ärger damit noch lange nicht. Denn der Bus der Deutschen Bahn, der den Reisenden eigentlich in den Taunus bringen sollte, war nicht mehr zu kriegen. Zwei Stunden später als ursprünglich geplant kam der frustrierte Mann schließlich ans Ziel.

Geschichten wie diese lesen und hören die Mitarbeiter der Firma refund.me jeden Tag. Das Potsdamer Unternehmen mit Sitz in der Friedrich-Ebert-Straße hilft unzufriedenen Passagieren, ihre Rechte gegenüber Beförderungsunternehmen durchzusetzen. Auf der Homepage der Firma gehen jeden Tag zwischen 250 und 300 Anfragen ein, sagt Geschäftsführerin Eve Büchner. Im vergangenen Jahr hat sie refund.me gegründet. Die Firma startete zunächst mit einem Angebot ausschließlich für Flugpassiere. Seit wenigen Wochen können über Büchners Unternehmen nun auch Bahn- und Busreisende, ja sogar Schiffspassagiere Entschädigungsansprüche wegen Verspätung oder Ausfalls ihres Verkehrsmittels geltend machen.

Direkt auf der Firmenhomepage können die Betroffenen in einer Eingabemaske ihre Odyssee schildern, die sie zu Lande, zu Luft oder auf dem Wasser erlebt haben. Refund.me versucht dann zunächst, die Ansprüche außergerichtlich gegenüber den Airlines und anderen Beförderungsunternehmen durchzusetzen. Auch per Skype, E-Mail, Telefon oder vom Smartphone aus kann sich der frustrierte Reisende an refund.me wenden.

„Wir bekommen E-Mails – das können sie sich nicht vorstellen“, berichtet Büchner und erzählt von Fällen, bei denen Reisende durch verpasste Anschlussflüge mal eben zwei Tage länger als geplant unterwegs waren. Rund 500 000 Flüge erreichten jeden Monat weltweit zu spät ihr Ziel, sagt Büchner. Ein großes Betätigungsfeld für Firmen wie refund.me. Ihre Firma nehme sich generell nur Fällen mit europäischem Bezug an, in denen die entsprechenden EU-Verordnungen gelten, erläutert die Geschäftsführerin. Verspätet sich beispielsweise ein Flug vom US-amerikanischen Boston in die südafrikanische Hauptstadt Pretoria, ist das kein Fall für Büchner und ihre Mitarbeiter. Ein verspäteter Flug von Frankfurt nach Pretoria wäre es aber in der Regel schon. Wer sich als Betroffener mit seinem Anliegen an refund.me wendet, muss laut Büchner kein unkalkulierbares Kostenrisiko fürchten: Zahle das Beförderungsunternehmen eine Entschädigung, bekomme refund.me davon 25 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer. Bleibe die Sache erfolglos, müsse der Kunde nichts zahlen. Außerdem könne man als Betroffener mit refund.me immer über einen Verkauf der Ansprüche verhandeln. In diesem Fall kaufe refund.me dem Betroffenen den Anspruch gegen das Beförderungsunternehmen ab, der Kunde erhalte sein Geld sofort. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich dann freilich nach den Erfolgsaussichten des Falles. Refund.me will schließlich kein Verlustgeschäft machen.

Auch wenn seit Kurzem die Durchsetzung von Ansprüchen im Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr mit zum Angebot der Firma gehört, so sind die Fluggastrechte nach wie vor das Hauptbetätigungsfeld der etwa 25 Mitarbeiter von refund.me, wie Büchner erläutert. Hier kann es je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer bis zu 600 Euro Entschädigung und weitere Ausgleichsleistungen geben – außer in Fällen sogenannter außergewöhnlicher Umstände.

Im Flugverkehr seien viele Daten standardisiert verfügbar, sagt Büchner. Dadurch könne refund.me in diesem Sektor den Reisenden relativ zügig zu ihrem Recht verhelfen. Viele Anliegen seien spätestens nach wenigen Monaten zur Zufriedenheit der Kunden geklärt. Bei Bahn, Schiff und Bus sei es hingegen wesentlich komplizierter. Hier könne man – anders als im Luftfahrtsektor – kaum mit Automatisierungssoftware arbeiten. Entsprechend schwieriger sei es daher, den Kunden zu ihrem Geld zu verhelfen. So sind die Daten einer Zugfahrt von Bukarest nach Sofia zum Beispiel nicht so leicht zu bekommen wie die eines Fluges über die gleiche Strecke.

Komme man außergerichtlich nicht weiter, stünden spezialisierte Anwälte zur Verfügung, um notfalls vor Gericht zu ziehen, erklärt Büchner. Das Anwaltshonorar falle den Kunden dabei nicht zur Last. Im Erfolgsfalle müsse eben nur die Provision an refund.me gezahlt werden. Stolz ist die Geschäftsführerin darauf, dass sie mittlerweile Kunden aus fünf Kontinenten bedient hat. Denn wenn auch die Reise einen Europabezug haben muss, können die Reisenden selbst schließlich von überall her kommen.

www.refund.me

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