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Landeshauptstadt: Parkeintritt beschäftigt das Landesparlament

Landesregierung soll sich zur Sanssouci-Pflichtabgabe als „Modellprojekt“ ohne neue Satzung positionieren

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Sanssouci - Brandenburgs Landesregierung gerät mit ihrem Schlingerkurs zur Frage eines Pflichteintritts für den Park Sanssouci stärker unter Druck. Wie berichtet haben sich die Vertreter des Landes im Stiftungsrat, der am 29. Februar über den Parkeintritt entscheiden soll, bisher nicht auf ein einheitliches Votum verständigen können. Jetzt muss sich die Landesregierung außerdem zur rechtlichen Zulässigkeit des Pflichteintritts positionieren: Als Reaktion auf die jüngste PNN-Berichterstattung, wonach der Plan der Schlösserstiftung, den Pflichteintritt als „Modellprojekt“ für zunächst fünf Jahre einzuführen womöglich rechtswidrig ist, hat die Potsdamer SPD-Landtagsabgeordnete Klara Geywitz eine mündliche Anfrage an die Landesregierung gestellt. Darin will sie wissen, ob das „Modellvorhaben“ für kostenpflichtigen Parkeintritt ohne Satzungsänderung möglich ist. Darauf muss die Landesregierung bei den Landtagssitzung am Mittwoch und Donnerstag eine Antwort geben.

Welche dies sein wird, ist völlig offen. Das Finanzministerium werde „auf jeden Fall vor der Sitzung des Stiftungsrats am 29. Februar die Rechtsgrundlagen noch einmal genau überprüfen“, sagte Ministeriumssprecherin Ingrid Mattern. Der Potsdamer Uni-Professor Andreas Musil hatte den Plan der Schlösserstiftung, den Parkeintritt einzuführen ohne die Satzung zu ändern, in einer Bewertung für die PNN als „eindeutig“ rechtswidrig bezeichnet. Er meint, dass selbst für ein „Modellprojekt“ eine Satzungsänderung notwendig wäre. Die Satzung schreibt bisher vor: „Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen wird grundsätzlich nicht erhoben.“ Um sie zu ändern, bräuchte Schlösserstiftungs-Generaldirektor Hartmut Dorgerloh eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Stiftungsrat, der mit Vertretern von Bund, Berlin und Brandenburg besetzt ist. Diese gebe es derzeit nicht, denn nur Berlin und der Bund wollen einheitlich für den Parkeintritt stimmen; daher soll das „Modellprojekt“als einfacher Mehrheitsbeschluss durchgebracht werden. Die Stiftung sieht diesen gerechtfertigt, weil die Satzung eine „Öffnungsklausel“ beinhalte.

Die Linke, die den Parkeintritt ablehnt, sieht sich durch die Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Musil bestätigt. Linke-Kreischef Sascha Krämer hatte bereits gemahnt, Dorgerloh versuche „zu tricksen“. thm/SCH

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