
© foto: Andreas Klaer
Landeshauptstadt: Pflichteintritt für Sanssouci vom Tisch – vorerst
Brandenburg vertagt nach rechtlichen Bedenken die Entscheidung im Stiftungsrat und nimmt die Stadt mit in die Pflicht
Stand:
Kein Pflichteintritt in Sanssouci, auf unbestimmte Zeit, vielleicht für immer: Die bislang für den 29. Februar im Stiftungsrat der Schlösserstiftung angesetzte und mit Spannung erwartete Entscheidung soll kurzfristig von der Tagesordnung genommen werden. Das hat das Land Brandenburg, neben Berlin und dem BundTräger der Stiftung, jetzt nach längerem regierungsinternen Ringen offiziell beantragt. Staatskanzleichef Albrecht Gerber verkündete das am Donnerstag im Landtag. Dies sei mit Berlin vorabgestimmt, sagte er den PNN.
Gerber begründete dies mit juristischen Bedenken: Der Parkeintritt könne, so die Regierungsauffassung, demnach nicht wie bislang geplant über ein „Pilotprojekt“ für die Jahre 2013 bis 2017 ohne eine Änderung der derzeitigen Stiftungssatzung – die schließt Parkgebühren „grundsätzlich“ aus, mit sehr engen Ausnahmen – beschlossen werden. Genau auf dieses Rechtsrisiko hatte der Potsdamer Uni-Jurist Andreas Musil in der letzten Woche in einer Expertise für die PNN hingewiesen. Dem schloss sich nach dem Linke-geführten Finanzministerium nun auch die Staatskanzlei von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) an. Und zwar nach Konsultationen mit dem Landesjustizministerium, wie Gerber sagte. Allerdings verband Gerber seine Aussagen mit klaren Erwartungen an die Stadt, die Tourismuswirtschaft und die Stiftung selbst, sich „sinnvollen und machbaren Alternativen“ nicht zu versperren.
Aktuell ist der seit Monaten heiß diskutierte Parkeintritt für Sanssouci damit erst einmal vom Tisch. Für eine Satzungsänderung wäre nicht nur eine Zweidrittel-Mehrheit im Siftungsrat nötig, die nicht steht. Der Bund und Berlin sind zwar dafür, doch Brandenburg hat dann ein direktes Vetorecht. Zusätzlich haben die Linken in der rot-roten Regierung ein eigenes Vetorecht, denn bei Satzungsänderungen müssen die drei Brandenburger Vertreter „einheitlich“ abstimmen. Das Linke-Finanzministerium lehnt aber den Eintritt strikt ab. So sah sich Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski (Linke) als härteste Kritikerin der Pläne bestätigt, nicht nur juristisch, auch politisch. „Ein Pflichteintritt ist eine politische Entscheidung von solcher Tragweite, dass man sie nicht gegen einen der Partner Bund, Berlin, Brandenburg treffen kann“, sagte sie. Die Schlösserstiftung reagierte ernüchtert. „Wir sind enttäuscht“, sagte Vize-Generaldirektor Heinz Berg. Man sei „relativ sicher“, dass der gewählte Weg rechtlich gangbar wäre. „Wir werden zum wiederholten Male mit unseren Sorgen zum Zustand der Parks alleingelassen.“ Er verwies erneut auf das Pflegedefizit in den Schlossparks von 4,5 Millionen Euro, dem man mit dem Eintritt begegnen wollte. Ohne Geld drohten weiter „schleichende Qualitätsverluste“ in den Parks. „Die Besucher werden das spüren.“
Wie genau das nach seinen Vorstellungen auch ohne Parkeintritt verhindert werden kann, skizzierte Staatskanzleichef Gerber im Landtag so – nämlich mit einem konzertierten Vorgehen von Stiftung, Land, Stadt und Wirtschaft. Er unterstützte die Initiative des SPD-Stadtfraktionschefs Mike Schubert „für eine erneute und ernsthafte Debatte über eine freiwillige und zweckgebundene Tourismusabgabe“.
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