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Vermutlich giftig. Die Kanister mit unbekannten, chemischen Flüssigkeiten.

© Andreas Klaer,PNN,Tsp / Andreas Klaer

Polizei ermittelt nach illegaler Entsorgung: Giftiges zur Vorweihnachtszeit

Bauer Ernst Ruden aus Fahrland entdeckte vor Weihnachten illegal abgestellte Giftkanister auf seinem Grundstück - und hofft, den Verursacher zu finden

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Die Polizei sucht den oder die Täter, die in der Nähe von Fahrland rund 40 Kanister mit vermutlich umweltschädlichen Stoffen illegal entsorgt haben. Das bestätigte ein Polizeisprecher jetzt auf Anfrage. Zuvor hatte sich bereits der Bauer Ernst Ruden an die PNN gewandt und von dem Fund auf einer seiner Weiden berichtet. In den Plastekanistern befanden sich demnach jeweils rund 20 Liter einer ihm unbekannten, chemischen Flüssigkeit. „Ich hoffe, dass diejenigen gefunden werden, die das abgestellt haben“, sagte Ruden.

Anzeige hatte er den Vorfall am 14. Dezember. Laut Polizei waren sie „allesamt verschlossen und es gab keine Anzeichen, dass bereits Inhaltsstoffe ausgetreten sein könnten.“ Man ermittle nun wegen des unerlaubten Umgangs mit Abfällen, was bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft bedeuten kann.

Parallel wurde das Umweltamt der Stadt Potsdam sowie das Ordnungsamt informiert. Hier hätte sich Ruden wiederum mehr Unterstützung erhofft - am Ende musste er nach eigenen Angaben die Entsorgung der Kanister auf eigene Kosten übernehmen, er brachte sie zu einem Werkstoffhof.

Details. So sahen die Kanister aus der Nähe aus.

© Andreas Klaer,PNN,Tsp / Andreas Klaer

Dies sei aber so gesetzlich geregelt, sagte ein Rathaussprecher den PNN. So müssten sich Eigentümer stets um die Beseitigung auch von „wildem Müll“ kümmern, der gegen ihren Willen dorthin gelange. „Dies gilt nur dann nicht, wenn die Verursacher der unzulässigen Abfalllagerung bekannt sind.“ Laut dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz würde nur jener Müll von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern beseitigt, der auf frei zugänglichen Grundstücken der Allgemeinheit unzulässig abgelagert sei. Es sei laut dem Sprecher eben Gesetzeswille, dass wegen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums dessen Besitzer die resultierenden Kosten trägt - und diese nicht der Allgemeinheit auferlegt werden.

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