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Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab: Potsdamer Bettensteuer rechtens

Die seit zwei Jahren geltende Bettensteuer in Potsdam ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat eine Nichtzulassungsbeschwerde einer Potsdamer Hotelbetreiberin abgelehnt und somit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg bestätigt.

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Die seit zwei Jahren geltende Bettensteuer in Potsdam ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat eine Nichtzulassungsbeschwerde einer Potsdamer Hotelbetreiberin abgelehnt und somit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg bestätigt. Das teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit. Demnach sei die Satzung korrekt und die Stadt berechtigt, eine Übernachtungssteuer zu erheben. Seit Oktober 2014 müssen Hotels und Pensionen für Privatreisende eine Übernachtungssteuer in Höhe von fünf Prozent abführen. Die Klage hatte unter anderem der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg unterstützt. Es sei nicht einzusehen, dass Hoteliers für die Stadt Steuern eintreiben müssten, so ein Argument. Doch der bürokratische Aufwand sei zumutbar, hatten die Gerichte geurteilt.

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