Landeshauptstadt: Privatland bleibt auch ohne Zaun privat
Jurist widerspricht Exner, der am Uferweg ohne Einfriedung keinen Hausfriedensbruch erkennen will
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Groß Glienicke - Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) hat offenbar einen Rechtsbruch befürwortet. Beim Pressegespräch zu den Uferweg-Sperrungen am Groß Glienicker See hatte Exner erklärt: „Ohne Zaun gibt es keinen Hausfriedensbruch.“ Potsdams Bürgermeister bekannte gleich mehrfach: „Ich würde über diese Grundstücke gehen“. Ob ihn Schilder wie „Privat! Betreten verboten“ am Weitergehen hindern würden, ließ er offen. Sowohl ein Verwaltungsrechtler der Universität Potsdam als auch Christoph Partsch, der Anwalt der zwei Eigentümer, die den Uferweg in Groß Glienicke gesperrt haben, widersprachen Exners Standpunkt.
„Eigentum bleibt Eigentum“, erklärt der Verwaltungsrechtler Professor Hartmut Bauer von der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam gegenüber den PNN. Wenn ein Eigentümer seinen Besitz kennzeichnet, ob mit Schild oder Zaun, müsse das geachtet werden. „Ansonsten ist es ein Hausfriedensbruch“, so Professor Bauer. Er kritisierte auch das Vorgehen der Stadt bei der angestrebten Mediation am Griebnitzsee: „Eine Mediation ist vom Grundsatz her ergebnisoffen. In Potsdam wurde allerdings das Ziel eines offenen Uferwegs schon davor festgelegt.“ Besser wäre es aus Sicht des Verwaltungsrechtlers auch gewesen, die Grundstückseigentümer hätten selbst einen Mediator benennen können. Aus der Sicht des Verwaltungsrechtlers „ist die Mediation kaputt“. Allerdings empfahl Bauer auch, einen Schnitt zu machen, nicht mehr die Fehler in der Vergangenheit zu beleuchten, sondern „in die Zukunft zu schauen“.
Im Groß Glienicker Fall scheint die Verwaltung zumindest auf gerichtlichem Weg etwas besonnener zu agieren. Dort hatten Seeanrainer den Uferweg auf ihrem Grundstück am Wochenende gesperrt. Während ein Eigentümer Bauzäune errichten ließ, kennzeichnete ein weiterer den Uferweg als Privatland. Beide Eigentümer hatten nach Aussage der Stadt 1998 die Grundstücke bis zum Ufer gekauft. 1999 wurde ein Bebauungsplan in Groß Glienicke beschlossen, der einen Uferweg vorsieht. Öffentlich gewidmet ist er nicht.
Die Stadt prüft neben dem beabsichtigten Einreichen einer Beseitigungsanordnung, ob über einen Sofortvollzug der Zaun entfernt werden kann. Der Sprecher des Potsdamer Verwaltungsgerichts, Ruben Langer, widersprach dabei Darstellungen, dass diese Prüfung drei Monate dauern würde. „Verwaltungsrichter entscheiden nach Sachverhalt und nach Aktenlage.“ Zwölf Wochen dauere solch eine Prüfung nicht zwingend. „Sofortvollzug wurde auch schon am Antragstag stattgegeben“, so der Gerichtssprecher und verwies auf einen Fall am Griebnitzsee, als die Stadt 2004 innerhalb eines Tages die Genehmigung erhielt, Sperren auf dem Uferweg vorerst zu entfernen.
Der Anwalt der beiden Grundstücks-Eigentümer am Groß Glienicker See ist Christoph Partsch, der bereits Griebnitzsee-Anrainer juristisch vertritt und auch selbst Gelände am Griebnitzsee besitzt. Partsch erklärte, Exners Äußerung sei „ein Skandal“. Gekennzeichnetes Eigentum zu missachten, würde zum „strafbaren“ Verhalten führen. „Es wäre schön, wenn die Stadt Potsdam die deutsche Rechtsprechung endlich einmal akzeptieren und einhalten würde.“
Bürgermeister Burkhard Exner ist Jurist und als Beigeordneter für Zentrale Steuerung und Service in der Stadtverwaltung auch für das Rechtsamt verantwortlich. Kay Grimmer
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