Landeshauptstadt: Prozess gegen Demonstrant eingestellt Uferstreit in Groß Glienicke am Amtsgericht
Groß Glienicke - Handfeste Auseinandersetzungen bei einer Demonstration für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See haben gestern das Potsdamer Amtsgericht beschäftigt. Das Urteil am Ende fiel wie schon bei anderen Strafverfahren rund um den Konflikt aus: Einstellung nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung – dieser kommt in Frage, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“.
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Groß Glienicke - Handfeste Auseinandersetzungen bei einer Demonstration für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See haben gestern das Potsdamer Amtsgericht beschäftigt. Das Urteil am Ende fiel wie schon bei anderen Strafverfahren rund um den Konflikt aus: Einstellung nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung – dieser kommt in Frage, „wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht“.
Dabei klangen die Vorwürfe, die Richterin Waltraud Heep behandeln sollte, schwerwiegend. Dem 46 Jahre alten Groß Glienicker Ulrich L. wurde vorgeworfen, den einige Jahre jüngeren Wachmann Carsten N. getreten und geschlagen zu haben. Der Vorfall habe sich am Ostermontag vor einem Jahr ereignet, hieß es in der Anklage. Damals hatten 300 Groß Glienicker demonstriert, nachdem der ehemals freie Uferweg wenige Tage zuvor an mehreren Stellen gesperrt wurde – unter anderem an der Seepromenade 65. Die dort errichtete Sperre mit einer kleinen Hecke hatte Carsten N. bewachen sollen. Während der Demo kam es dann zu Handgreiflichkeiten, über die alle Beteiligten unterschiedliche Angaben machten. So hatte N. gesagt, er sei zu Boden gezogen und mehrfach gegen den Kopf geschlagen und getreten worden, dabei sei auch seine Brille kaputt gegangen. Die Behandlungskosten und seine Arbeitsunfähigkeit über Wochen hätten ihn mehr als 5500 Euro gekostet.
Dagegen sagte Kaufmann Ulrich L. gestern, er habe einer älteren Dame aus dem Ort helfen wollen, die von einem der Wachleute mit einem Rohrstock malträtiert worden sei. Dabei sei er selbst gefallen, woraufhin ihn der Wachmann geschlagen habe. Diesen habe er bei der Polizei angezeigt – allerdings ohne Erfolg. Mit Fotos aus Zeitungen, auf denen er als friedlicher Protestler zu sehen ist, versuchte er seine Unschuld zu belegen – und mit einem Bild, auf dem er den Schlag eines Wachmanns abwehrt. Das reichte für Richterin Heep aus. Ohne weitere geladene Zeugen zu hören, entschied sie zusammen mit dem zuständigen Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens. Carsten N. gab sie noch mit auf den Weg, er habe für seine geschilderten Schäden keine Belege mitgeliefert. Den Wachmann empörte das Ende des Verfahrens, dies alles sei eine „Farce“.
Schon in den vergangenen Monaten hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam nach PNN-Informationen die Masse der zahlreichen Verfahren eingestellt, die es im Zuge des Konflikts um den Uferweg nach Strafanzeigen gegeben hat. In den meisten Fällen ging es um Hausfriedensbruch oder Nötigung. Henri Kramer
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