
© A. Klaer
Landeshauptstadt: Rechnungshof rügt Gedenkstätten-Stiftung
Vorwurf: Stiftung darf „Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße“ eigentlich nicht verwalten
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Nauener Vorstadt - Neuer Ärger um die Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße, den früheren Knast des sowjetischen Geheimdienstes KGB. Brandenburgs Landesrechnungshof (LRH) rügt die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten (SBG) wegen ihrer treuhänderischen Verwaltung der erst vor zwei Jahren gegründeten „Stiftung Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße“. Dazu sei die SBG nach den „maßgeblichen Rechtsvorschriften“ nicht befugt, schreiben die Rechnungsprüfer in ihrem gestern vorgelegten Jahresbericht. Und noch mehr: Es bestehe die „Gefahr“, dass der SGB ihre steuerlich profitable Gemeinnützigkeit entzogen werde.
Seit März 2009 verwaltet die SBG die Stiftung für die Leistikowstraße. Seitdem gibt es Streit zwischen Zeitzeugen aus dem Verein „Gedenk- und Begegnungsstätte ehemaliges KGB-Gefängnis Potsdam“ und der SGB. Frühere Häftlinge fühlen sich bei der Konzeption für das Haus außen vorgelassen und kritisieren, das Gedenkstättenleben werde behindert.
Mit diesen Vorwürfen befasste sich der Rechnungshof nicht. Vielmehr stellt der LRH das Modell der treuhänderischen Verwaltung der Leistikowstraßen-Stiftung durch die SGB an sich infrage. Denn der Stiftungszweck der SGB, die unter anderem auch die Gedenkstätten in Sachsenhausen und Ravensbrück betreibt, sei bereits „abschließend“ geregelt – die Verwaltung der Gedenkstätte Leistikowstraße sei dabei nicht genannt, so der LRH. Durch die Überschreitung des Stiftungszwecks aber bestehe nun die Gefahr des Entzugs ihrer „steuerbegünstigten“ Gemeinnützigkeit.
Das zuständige Wissenschaftsministerium sieht in dem bisherigen Modell allerdings kein Problem, führt der LRH weiter aus. Die Verwaltung der Leistikowstraßen-Stiftung stünde laut Ministerium mit dem Zweck der SGB-Stiftung in Einklang, In einer Stellungnahme habe das Ministerium dennoch erklärt, eine Verordnung der SGB-Stiftung um einen entsprechenden Passus „ergänzen“ zu wollen. Der LRH empfiehlt in seinem Bericht, diese Regelung „unverzüglich“ aufzunehmen.
Eine Anfrage der PNN an SGB-Sprecher Horst Seferens zu dem Vorgang und zur Kritik des Rechnungshofs blieb bis gestern Abend ohne Antwort. Die Rechnungsprüfer monieren bei der SGB außerdem, dass die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht durchgehend gewährleistet sei. „So sind unter anderem 98 Prozent der Kassenanordnungen fehlerhaft“, heißt es in dem Bericht, der sich auf das Kontrolljahr 2007 bezieht. Damals erhielt die SGB 5,2 Millionen Euro Fördermittel von Bund und Land.
Zuletzt moniert der LRH, die persönliche Besucherbetreuung auf dem Areal in Sachsenhausen sei „unzureichend und sollte ausgebaut werden“ – ganz ähnlich klingende Vorwürfe hatte sich die SGB auch schon in Bezug auf die Potsdamer Leistikowstraße und die dortige Gedenkstätte anhören müssen. Henri Kramer
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