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Homepage: Rückzahlung eventuell auch in Potsdam

Auch Potsdamer Studierende könnten in Zukunft ihre gezahlten Rückmeldegebühren zurückerhalten. So sieht es zumindest der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam.

Auch Potsdamer Studierende könnten in Zukunft ihre gezahlten Rückmeldegebühren zurückerhalten. So sieht es zumindest der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam. Nach seiner Auffassung hätten auch Brandenburger Studierende, die vor 2008 Rückmeldegebühr gezahlt haben, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Rückmeldegebühren ein Anrecht auf Rückerstattung. Da es aber ein eigenes Landesgesetz betreffe, müsste dazu gesondert gegen das Brandenburger Hochschulgesetz geklagt werden. Was der AStA gemeinsam mit dem Landesausschuss der Studentinnen und Studenten der GEW bereits seit Längerem macht.

Für Rückmeldegebühren, die auf Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in seiner alten Fassung – bis 2008 – gezahlt wurden, hält der Potsdamer AStA die Rechtslage aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils für eindeutig: „Die Gebühren werden zurückgezahlt, wenn die Klage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gewonnen ist.“ Mit einer Entscheidung rechnet der AStA wegen der langen Bearbeitungszeit allerdings erst in ein bis zwei Jahren.

Das Brandenburger Wissenschaftsministerium sieht indes die hiesige Rückmeldegebühr nicht durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts berührt. Das Berliner Urteil beziehe sich darauf, dass die Erhebung einer Rückmeldegebühr einer besonderen sachlichen Rechtfertigung bedürfe. Dies sei im brandenburgischen Landeshochschulgesetz genau ausgewiesen, so Ministeriumssprecher Hans-Georg Moek. In Brandenburg wird seit 2001 eine Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro erhoben.

In Berlin können ab sofort Tausende ehemalige Studierende der Berliner Hochschulen Rückmeldegebühren zurückbekommen, die sie 1996 bis 2004 gezahlt haben. Dafür hat jetzt Staatssekretär Knut Nevermann aus der Wissenschaftsverwaltung grünes Licht gegeben. Die Ansprüche – 100 DM, später 51,13 Euro pro Semester – müssten die Ehemaligen bis zum 31. Dezember dieses Jahres geltend machen. Wer über die gesamten 17 Semester eingeschrieben war, bekommt knapp 870 Euro erstattet. Zurückgezahlt wird nur auf Antrag an die frühere Hochschule. An den drei großen Berliner Unis sind bereits Tausende Anträge eingegangen. Die FU will in Kürze ein Antragsformular veröffentlichen. Nach früheren Schätzungen kämen 90 Millionen Euro zusammen, würden alle Ehemaligen die Gebühren zurückfordern. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erklärte bereits 2006, das Land werde die Kosten übernehmen. Kix

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