zum Hauptinhalt
Stadtsportball in Potsdam.

© Andreas Klaer

Satzung, Mitglieder und ein Name: Wie kann man in Potsdam einen Verein gründen?

Tausende Menschen aus Potsdam engagieren sich in Vereinen. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Verein gründen zu können?

Stand:

Tausende Potsdamerinnen und Potsdamer treiben in Vereinen Sport oder engagieren sich für soziale Zwecke. Aber wie gründet man einen Vereinen und welche Voraussetzungen sind unabdingbar?

Mindestens sieben Personen müssen sich laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf einer Gründungsversammlung auf eine Vereinssatzung einigen.

In der Satzung müssen nach Angaben des Landes Brandenburg der Zweck, Name, Sitz und eine Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll, festgehalten werden. „Der Name soll sich von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 57 Abs. 2 BGB).

Zudem muss angegeben werden, ob und in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge erhoben werden und welches Vereinsorgan (Vorstand oder Mitgliederversammlung) über die Höhe der Beiträge entscheidet. In der Satzung müssen Angaben über die Bildung des Vorstandes und die Vertretungsregelung gemacht werden  – ebenso darüber, wann und wie eine Mitgliederversammlung einzuberufen ist und wie die in der Versammlung gefassten Beschlüsse protokolliert werden. Das BGB legt fest, dass ein Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden kann.

Der Vereinsvorstand muss die Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht anmelden. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Anmeldung in notariell beglaubigter Form vorzulegen.

Zudem muss die von sieben Mitgliedern unterzeichnete datierte Satzung sowie eine Abschrift des Gründungsprotokolls der Anmeldung beigefügt werden. Fehlt in der Satzung eine Gründungsvoraussetzung, muss das Amtsgericht die Eintragung des Vereins ablehnen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins kann durch das zuständige Finanzamt bescheinigt werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })