zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Schulen werben um neue Schüler

Nach der 6. Klasse müssen die meisten Schüler an eine neue Schule: Das Wichtigste über die Möglichkeiten, Gutachten und Anwahl

Stand:

Das Schuljahr hat kaum begonnen, da sind viele Eltern bereits auf der Suche nach einer neuen Schule. Nicht weil sie unzufrieden sind, sondern weil in Brandenburg die Grundschule nach der sechsten Klasse endet – alle weiterführenden Schulen, seien es staatliche oder private Schulen, werben daher nun in Infoabenden und Schnupperkursen um neue Schüler. Hier ein kleiner Leitfaden über das Ü7-Verfahren, die unterschiedlichen Schulformen, Gutachten und das Aufnahmeprozedere:

Was ist das Ü-7-Verfahren?

Ü 7 ist die Abkürzung für den Übergang von der Grundschule in die siebte Klasse einer weiterführenden Schule. Das offizielle Übergangsverfahren beginnt erst nach den Winterferien, am 9. Februar 2011, mit der Ausgabe der persönlichen Gutachten und Empfehlungen an den jeweiligen Grundschulen. Bis zum 14. Februar müssen Schüler und Eltern dann ihre Wünsche äußern, an welcher Schule sie künftig lernen wollen.

Welche Schulen stehen zur Auswahl?

Grundsätzlich stehen alle Schulen zur Auswahl, allein die Empfehlung der Grundschule kann sich einschränkend auswirken. Bekommt ein Schüler in Potsdam keine Empfehlung fürs Gymnasium, stehen ihm in der Landeshauptstadt drei städtische Gesamtschulen sowie vier Oberschulen zur Auswahl. Mit Gymnasialempfehlung sind es fünf städtische Gymnasien sowie weitere kostenpflichtige private Gymnasien. Zudem gibt es eine Waldorfschule.

Welche Zugangskriterien gibt es fürs Gymnasium?

Zwei Dinge sind laut brandenburgischem Bildungsministerium entscheidend. Erstens darf die Notensumme der Fächer Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache (meistens Englisch) auf dem Halbjahreszeugnis der Klasse 6 nicht höher als sieben sein. Und zweitens gilt die Grundschulempfehlung „Allgemeine Hochschulreife“ als Zugangsvoraussetzung. Wer beides erfüllt, muss laut Ministerium keine zusätzliche Eignungsprüfung am Gymnasium ablegen – in einigen Schulen wird dies dennoch verlangt. Wer aufs Gymnasium will, obwohl er eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Eignungsprüfung auf jedem Fall bestehen. Danach entscheidet das Anmeldeverfahren, ob es die Schule wird oder nicht.

Welche Empfehlungen gibt noch?

Im Grundschulgutachten erhalten die Kinder drei mögliche Bildungsgänge als Empfehlung. Neben der Allgemeinen Hochschulreife AHR für Gymnasien sind dies EBR, der Erwerb der erweiterten Berufsausbildung, sowie FOR, der Erwerb der Fachoberschulreife. Beide sind die Zugangsberechtigung für Ober- beziehungsweise Gesamtschulen.

Wer stellt das Grundschulgutachten aus?

Das Gutachten soll die Entwicklung des Kindes, insbesondere der Lern- und Leistungsentwicklung, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 berücksichtigen. Es wird von allen Lehrern, die das Kind betreut haben, gemeinsam ausgesprochen. Bei der Erarbeitung des Gutachtens haben Eltern ein Mitwirkungsrecht. Vor der Erarbeitung gibt es individuelle Beratungsgespräche mit der Klassenlehrerin und, wenn gewünscht, weiteren Fachlehrern. Das Gespräch wird protokolliert. Erst danach entsteht das Gutachten, das von der Klassenkonferenz beschlossen werden muss. Haben Eltern bei dem Gutachten Bedenken, können Sie sich zeitnah dazu äußern. Gegebenenfalls wird die Klassenkonferenz sich mit den Bedenken befassen.

Welche Abschlüsse gibt es an welcher Schule?

In Potsdam und Umgebung gibt es Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Die Oberschule endet nach der 10. Klasse mit dem Realschulabschluss (Fachoberschulreife) beziehungsweise dem erweiterten Hauptschulabschluss (erweiterte Berufsbildungsreife). Gesamtschulen bieten zudem noch das Abitur, in der Regel nach 13 Jahren, an. Am Gymnasium wird das Abitur nach 12 Jahren abgelegt, aber auch Abschlüsse nach der 10. Klasse sind möglich.

Unterscheidet sich das Abitur am Gymnasium von einem an der Gesamtschule?

Grundsätzlich gilt: Die Schüler schreiben in Brandenburg ein zentrales Abitur. Egal ob in der Prignitz oder in Potsdam, egal ob am Gymnasium oder an der Gesamtschule, die Aufgabenstellungen sind identisch. Der Weg dahin ist allerdings unterschiedlich. Durch die Schulzeitverkürzung am Gymnasium haben die Schüler in der 9. Klasse bereits mindestens 34 Wochenstunden, es wird bis zur 10. Klasse im Klassenverband unterrichtet. Die Gesamtschule arbeitet mit Grund- und Erweiterungskursen.

Wie funktioniert die Schulanmeldung?

Nach der Auswahl erfolgt die Anwahl. Auf dem Anmeldebogen, den die Grundschule austeilt, müssen ein Erstwunsch, also die Lieblingsschule, und ein Zweitwunsch eingetragen werden. Der Drittwunsch ist nur nötig, wenn die beiden Erstwünsche Gymnasien sind, aber noch zwingend ein Eignungstest aussteht. Die Anmeldung wird an der Grundschule abgegeben, zum Schulamt weitergeleitet und an die Wunschschulen übermittelt. Hat die Erstwunschschule Kapazitäten, ist das Kind aufgenommen. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, führt die Schule ein Auswahlverfahren durch. Abgelehnte Schüler müssen auf den Zweitwunsch hoffen. Ist dieser ebenfalls nicht realisierbar, macht das Schulamt Vorschläge. In Potsdam gilt es dabei als nahezu ausgeschlossen, dass Schüler über Zweitwünsche einen Platz an den Gymnasien Humboldt, Helmholtz und Einstein beziehungsweise den Gesamtschulen Lenné und Voltaire bekommen. Die Schulen hatten in den Vorjahren immer so viel Zuspruch, dass nicht alle Erstwünsche erfüllt werden konnten. Außerdem gilt in Potsdam: Plätze auf Gymnasien sind ausreichend vorhanden, an Gesamtschulen könnte es eng werden. jab

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })