Sechs verkaufsoffene Sonntage in Potsdam geplant: Shoppen nach Gesetz
Im jahrelangen Streit um verkaufsoffene Sonntage zwischen Potsdam und Brandenburg lenkt nun die Stadtverwaltung ein: Im kommenden Jahr soll es sechs verkaufsoffene Sonntage geben. Dabei wollte Potsdam eigentlich mehr haben.
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Potsdam - Kompromisse bringen es oft mit sich, dass keiner der Beteiligten wirklich zufrieden ist. So sieht es auch bei den Plänen der Stadtverwaltung zu den verkaufsoffenen Sonntagen im kommenden Jahr aus. An sechs Sonntagen sollen die Geschäfte in Potsdam öffnen dürfen, so sieht es eine Vorlage der Stadtverwaltung für die Sitzung der Stadtverordneten Anfang November vor. Damit gibt die Stadt frühere Pläne für mehr verkaufsoffene Sonntage auf und folgt der Gesetzgebung des Landesverbandes.
Sechs verkaufsoffene Sonntage zwischen Mai und Dezember
Potsdamer und Touristen sollen im kommenden Jahr erstmals am 29. Mai sonntags einkaufen dürfen. Dann findet in der Jäger- und der Gutenbergstraße die Antikmeile statt. Weiter geht es am 10. Juli zum Stadtwerke-Festival, 21. August zur Schlössernacht und am 25. September erneut zur Antikmeile. Außerdem können an den Adventsonntagen am 4. und 18. Dezember Geschenke gekauft werden.
Sollte die Regelung so beschlossen werden, würde Potsdam seine früheren Bemühungen um eine liberalere Regelung mit mehr verkaufsoffenen Sonntagen aufgeben. „Wir wollen keine Konfrontation“, so Stadtsprecher Markus Klier. Hintergrund sind teilweise gerichtliche Auseinandersetzungen in den Vorjahren, die im März 2015 im kurzfristigen Verbot eines verkaufsoffenen Sonntags durch das Oberverwaltungsgericht gipfelten.
Betroffene sind wenig begeistert
Die neue Verordnung soll den Potsdamer Händlern nun vor allem Planungssicherheit ermöglichen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Außerdem habe man versucht, Konflikte im Vorfeld zu bereinigen. Deshalb habe es mit Händlern, der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Handelsverband, der evangelischen Kirche und der Gewerkschaft Verdi vorab Gespräche gegeben, so Klier.
Dennoch sind die Betroffenen nun nicht begeistert. Die Gewerkschaft Verdi hatte insbesondere an zwei Anlässen Zweifel: Die Antikmeile sei eine räumlich begrenzte Veranstaltung und die Schlössernacht finde gar nicht an einem Sonntag statt, sagte Markus Hoffmann-Achenbach, der bei Verdi für das Thema Handel zuständig ist. Die Gewerkschaft steht der Sonntagsöffnung generell kritisch gegenüber. „Auch Verkäufer haben Familien und möchten am Wochenende frei haben“, so Hoffmann-Achenbach. Niemand zwinge die Stadt, die Höchstzahl von sechs verkaufsoffenen Sonntagen auch auszuschöpfen. Angesichts des sehr guten Dialogs wolle man sich einer konstruktiven Lösung aber nicht verschließen. Eine Klage werde es diesmal nicht geben.
Kein Hin und Her mehr
Bei der Potsdamer Industrie- und Handelskammer (IHK) hat man eher umgekehrte Vorstellungen. Die IHK hatte die Stadt bei ihren Bemühungen um mehr verkaufsoffene Sonntage in der Vergangenheit immer unterstützt. Die neue Regelung solle langfristig „nicht das Ende der Fahnenstange“ sein, so Sprecher Detlef Gottschling. Dennoch sei es für die Händler am wichtigsten, dass sie Sicherheit für ihre Planungen haben. Ein Hin und Her wie zu Beginn dieses Jahres müsse verhindert werden.
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 können die Länder die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten in eigener Zuständigkeit regeln. Die meisten Länder erlauben vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage aus besonderen Anlässen und orientieren sich damit weiterhin am alten Ladenschlussgesetz des Bundes. In Brandenburg trat das Ladenöffnungsgesetz im November 2006 in Kraft.
Immer wieder Debatte um Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam
Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Das Sozialministerium schreitet nur ein, wenn von der Landesgesetzgebung abgewichen wird. Die Debatte um die Potsdamer Sonntagsöffnung ist deshalb im Ministerium schon als jährlich wiederkehrendes Ereignis bekannt. Entsprechend vorsichtig wird die Ankündigung der Stadt kommentiert. „Am Ende ist der Beschluss relevant, nicht die Vorlage“, so Sprecher Gabriel Hesse. Natürlich begrüße es das Ministerium, wenn die Stadtverwaltung eine rechtskonforme Verordnung vorbereitet.
Ganz vergessen hat die Stadtverwaltung ihre Pläne aus den früheren Jahren allerdings nicht. Eine stadtteilbezogene Regelung würde den Handelsstandort stärken, so das Argument. Dafür müsste aber das Land das Gesetz ändern. Danach sieht es jedoch nicht aus. Brandenburg habe das zweitliberalste Ladenöffnungsgesetz bundesweit, so Hesse. „Daran halten wir fest.“
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