
© A. Klaer
Streit um ehemaliges Kasernengelände: Sieben Gerichtsverfahren laufen zum geplanten Wohnviertel in Krampnitz
Obwohl für das geplante Wohnviertel auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne Krampnitz sieben Gerichtsverfahren laufen, gibt sich die Stadt optimistisch.
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Krampnitz – Trotz positiver Signale vor Gerichten kann der kommunale Entwicklungsträger für das geplante neue Wohnviertel auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne Krampnitz noch nicht sagen, wann mit einem Start des Großprojekts zu rechnen ist. Aktuell seien noch sieben juristische Verfahren anhängig, teilte der Entwicklungsträger, eine Tochter der städtischen Bauholding Pro Potsdam, jetzt in einer Presseerklärung mit.
Vor allem verfügt das Potsdamer Krampnitz-Team noch nicht über die nötigen Grundstücke. Denn der Erwerb der Flächen, die dem Land Brandenburg gehören, scheiterte bislang. Hintergrund sind Rechtsstreitigkeiten mit den einstigen Käufern der Fläche, den privaten TG Potsdam-Gesellschaften. Diese hatte das Areal vor Jahren unter ominösen Umständen erworben, eine damals versprochene Entwicklung fand nicht statt. Zudem hatte sich herausgestellt, dass sich hinter der TG Potsdam nicht wie angenommen die renommierte Thylander-Gruppe, sondern stattdessen ein undurchsichtiges Firmengeflecht verbarg. In der Folge hatte das Land den Verkauf an die TG rückgängig machen wollen und wäre nach Darstellung des Entwicklungsträgers bereit, die Flächen an die Landeshauptstadt zu verkaufen – doch die TG Potsdam als ursprünglicher Käufer legte Veto ein.
Noch kein Urteil gesprochen
Für den Beginn von Baumaßnahmen muss nun erst geklärt werden, ob das Land die Rückabwicklung der Verträge verlangen kann, da die Käufer vertragswidrig keine Grundstücksentwicklung vorgenommen haben, so die Auffassung der Stadt. Um diesen Sachverhalt zu klären, klagt die TG Potsdam unter inzwischen neuem Eigner in diversen Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg sowie vor dem Landgericht Potsdam gegen das Land.
Beim jüngsten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche hatte sich das OLG tendenziell zugunsten des Landes geäußert – aber noch kein Urteil gesprochen. „Hält das OLG an dieser Tendenz fest und fällt das Gericht ein entsprechendes Urteil, besteht zwar die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof – aber die Position der Landeshauptstadt würde sich mit einem solchen Urteil für alle weiteren Verhandlungen deutlich verbessern“, hofft der Entwicklungsträger laut seiner Mitteilung. Und: „ Für den Fall einer rechtskräftigen Entscheidung stünde dem kurzfristigen Beginn der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme Krampnitz nichts mehr im Wege.“ Geplant ist dabei ein Vorzeige-Wohnviertel für rund 3800 Menschen, womit auch Druck auf den Potsdamer Wohnungsmarkt abgebaut werden soll.
Derzeit ruhen die Gespräche
Bereits in der vergangenen Woche war auch ein weiteres Gerichtsverfahren vor allem zugunsten der Potsdamer Pläne ausgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte die Entwicklungssatzung für Krampnitz bestätigt. Lediglich für eine Fläche am Aasberg – die sogenannte „Schöne Aussicht“ – wurde die Satzung als nichtig erklärt. Damit sind diese Flächen nicht mehr Bestandteil des Entwicklungsbereichs. Ihr Wegfall lässt sich aber durchaus innerhalb des Kasernengeländes kompensieren, teilte der Entwicklungsträger mit. Schließlich handele es sich hier nur um circa fünf Prozent der geplanten 1700 Wohnungen. Allerdings sollten die dort geplanten 90 hochwertigen Einfamilienhäuser mit für die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sorgen – die Stadt geht bisher von eigenen Kosten in Höhe von 10,7 Millionen Euro aus. Ob diese durch das Urteil steigen, ist offen. Vor allem aber sei mit dem Urteil „eine rechtssichere Grundlage“ für die Entwicklung in Krampnitz geschaffen worden, betont der Entwicklungsträger – zumal nun auch ein Konflikt mit Landwirten gelöst sei, die infolge des Krampnitz-Projekts eine Enteignung gefürchtet hatten. Damit sei „ein ganz wesentlicher Streitpunkt beigelegt worden“.
Zwischendurch hatte die Stadt auch versucht, sich mit der TG Potsdam gütlich zu einigen. Doch bisher seien diese Verhandlungen erfolglos geblieben, hatte die Stadtverwaltung zuletzt mitgeteilt. Derzeit ruhen die Gespräche. Die TG hatte öffentlich deutlich gemacht, weiter an einer Einigung mit Potsdam interessiert zu sein – allerdings seien die geforderten Konditionen aus Sicht der Stadt bisher nicht akzeptabel, hieß es zuletzt aus Verhandlungskreisen.
In seiner Mitteilung betonte der Entwicklungsträger, trotz des juristischen Hickhacks würden die Pläne vorangetrieben. Unter anderem sei etwa ein städtebaulicher Wettbewerb für den künftigen Eingang zum Stadtviertel abgeschlossen und eine Machbarkeitsstudie für die Straßenbahnanbindung sowie ein Kampfmittelräumungskonzept erstellt worden. Die Pläne sollen innerhalb von zehn Jahren verwirklicht werden – und zwar mit Hilfe von Investoren.
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