Homepage: Skepsis vor dem Ausschuss Abschließende Runde zur Hochschulgesetznovelle
Die oppositionellen Grünen wollen zur abschließenden Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Brandenburger Landtages am heutigen Mittwoch ein umfassendes Änderungspaket zur Novelle des Hochschulgesetzes einbringen. Trotz der Aufnahme von Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Beschäftigter durch die rot-rote Regierungskoalition sehen die Grünen weiteren Änderungsbedarf bei den Arbeitsverhältnissen von Akademikern.
Stand:
Die oppositionellen Grünen wollen zur abschließenden Sitzung des Wissenschaftsausschusses des Brandenburger Landtages am heutigen Mittwoch ein umfassendes Änderungspaket zur Novelle des Hochschulgesetzes einbringen. Trotz der Aufnahme von Mindeststandards für die Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Beschäftigter durch die rot-rote Regierungskoalition sehen die Grünen weiteren Änderungsbedarf bei den Arbeitsverhältnissen von Akademikern. „Wir fordern, Daueraufgaben mit Dauerstellen abzusichern und eine angemessene Vergütung für die Lehrbeauftragten, in der alle Arbeiten wie Korrekturen, Prüfungsabnahmen und Betreuung angerechnet werden“, sagte die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Marie Luise von Halem. Auch die Abschaffung der 51-Euro-Rückmeldegebühr für Studierende bleibt für die Grünen eine Forderung. Die SPD hatte sich im Gegensatz zu ihrem linken Koalitionspartner für die Fortführung der Gebühr ausgesprochen. Daneben machen sich die Grünen für eine Stärkung hochschulinterner Mitbestimmung und eine Zivilklausel stark, die militärische Forschung verhindern soll.
Die Landesrektorenkonferenz (BLRK) hatte ebenfalls weiteren Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzestext angemeldet. Hier geht es unter anderem um finanzielle Mehrbelastungen, die im Gesetzentwurf nicht transparent gemacht worden seien. So stelle die Öffnung des Hochschulzugangs die Universitäten und Hochschulen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen, hieß es von der BLRK. Brandenburg soll durch die Gesetzesnovelle das offenste Hochschulsystem Deutschlands bekommen. In Zukunft sollen auch Handwerksmeister und Schulabgänger der Sekundarstufe I bei entsprechender Qualifikation ein Hochschulstudium aufnehmen können. Der Vorsitzende der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz, Wilhelm-Günther Vahrson, hatte bereits im Januar die vorgesehene Regelung als große Herausforderung bezeichnet, da die Hochschulen erst die Studierfähigkeit der Bewerber absichern müssten, was eigentlich nicht deren Aufgabe sei.
Die BLRK begrüßte hingegen, dass der Gesetzgeber von einer ursprünglich geplanten inhaltlichen Einengung für die Vergabe von Lehraufträgen abgerückt ist. „Diese Verschärfung hätte in der Konkurrenzsituation mit den Berliner Universitäten und Hochschulen erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeutet, ohne dass sich die Lage der Lehrbeauftragten auch nur um einen Deut verbessern würde“, so Oliver Günther, Präsident der Uni Potsdam, der zum 1. April turnusgemäß für ein Jahr den Vorsitz der BLRK übernimmt.
Die Landesvertretung der Studierenden „Brandstuve“ sieht der Sitzung des Wissenschaftsausschusses mit großer Skepsis entgegen. Auf der Sitzung wird der Ausschuss ein letztes Mal die Novelle des Hochschulgesetzes besprechen, bevor es im Parlament beschlossen werden soll. „So wie der Entwurf momentan aussieht, ist das Gesetz rechtlich vollkommen unhaltbar“, erklärte Daniel Sittler von der „Brandstuve“. Vor allem das Festhalten an den Immatrikulations- und Rückmeldegebühren sowie Beschränkungen des Masterzugangs stören die Studierendenvertreter. Hürden für den Masterzugang, die auch das neu gefasste Gesetz den Hochschulen ermöglicht, halten die Studierenden für ungeeignet zur Auswahl von Bewerbern. „Wir haben in den letzten Jahren überall in Deutschland erlebt, wie die Hochschulen Zugangshürden errichten, um nur bestimmte Bewerber, meist von der eigenen Hochschule, in die Masterstudiengänge aufzunehmen“, erklärte Johannes Petrick. Diese Praxis führe zu zufälliger formalistischer Diskriminierung von Studienleistungen, so Petrick. Gerade in Berlin sei der Zugang von Bewerbern aus Brandenburg zu zahlreichen Studiengängen durch solche Beschränkungen unmöglich gemacht worden. „Vor diesem Hintergrund ist das Festhalten an den Zugangshürden nur noch absurd“, sagte Petrick. Jan Kixmüller
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: