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Landeshauptstadt: Stadt steuert auf Klage zu

Beschwerde gegen Kommunalverfassung möglich

Stand:

Die Stadt Potsdam steuert womöglich auf eine Klage gegen das Land Brandenburg und die Kommunalverfassung zu. Zwar hat ein entsprechender Antrag der Fraktion Die Andere gestern Abend im Hauptausschuss keine Mehrheit gefunden, doch reicht den Befürwortern am kommenden Mittwoch bei der entscheidenden Sitzung eine Mehrheit der Stimmen aus Linke, Die Andere, Bürgerbündnis, Bündnis90/ Grüne und womöglich der FDP/Familienpartei, um den Oberbürgermeister zu einer Klage zu zwingen. Hintergrund ist die Regelung, dass eine Fraktion erst ab vier Stadtverordneten möglich ist. Rechtsanwalt Matthias Dombert erklärte gestern im Hauptausschuss, er halte eine Klage für zulässig, räume ihr aber wenig Erfolgschancen vor dem Verfassungsgericht ein. „Wenn politisch etwas anderes gewollt ist, muss es politisch repariert werden“, so Dombert. Dann müssten die Wähler mit dem Stimmzettel abstimmen.

Unentschlossen zeigte sich gestern die Fraktion FDP/Familienpartei, deren Mitglieder aus Familienpartei und FDP sich zusammenschließen mussten, um überhaupt Fraktionsstärke zu erlangen. Diese sichert ihnen eine Aufwandsentschädigung, Büros sowie Sitze und Stimmrechte in den jeweiligen Fachausschüssen zu. Davon ausgenommen sind derzeit die Fraktion Die Andere, das Bürgerbündnis und die DVU mit jeweils weniger als vier Stadtverordneten. Martina Engel-Fürstberger (FDP) erklärte, die FDP habe bei der Kommunalwahl in vier Städten Brandenburgs die bundesweit geltende Fünf-Prozent- Hürde geschafft, allerdings ohne Fraktionsstatus zu erhalten. Nun sei es ein Abwägungsprozess, ob sich bei geringen Erfolgschancen der finanzielle Aufwand lohne. Bezahlen muss die Stadt Potsdam, Dombert stellte ein Honorar von sechs Stunden täglich mal drei Monaten Arbeit in Aussicht. Eine hohe fünfstellige Summe, sagt Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Seine Partei sprach sich wie die CDU gegen den Antrag aus. Dombert selbst erklärte, die einzelnen Stadtverordneten seien bereits mit einer Klage gescheitert, die Stadt werde es womöglich auch. Als dritten Weg hält er eine Klage mit der Begründung des Demokratieprinzips für möglich. Allerdings könne diese nicht die Stadt anstrengen. jab

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