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Landeshauptstadt: Stadt will private Wettbüros schließen

Staatliches Monopol bestätigt: Verfügungen gegen Einrichtungen in Lindenstraße und Bahnhofspassagen

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Die Stadt Potsdam wird der Forderung des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) folgen und die privaten Wettbüros in der Landeshauptstadt schließen. „Wir werden die Wettbüros in Potsdam schließen. Das ist unser Ziel“, erklärte gestern die Leiterin der Potsdamer Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten, Gabriele Jenke. „Wir sind dabei, es so durchzusetzen, wie es Herr Schönbohm angeordnet hat“, so Gabriele Jenke.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März habe er die Kreisordnungsämter aufgefordert, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen nicht erlaubte Glücksspielaktivitäten zu ergreifen, hatte Innenminister Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage geantwortet (PNN berichteten). Dazu gehörten Untersagungs- und Schließungsverfügungen. Nach Erkenntnissen des Ministeriums gebe es acht derartige Wettbüros im Land. Jeweils zwei befänden sich in Potsdam, in Cottbus und in Brandenburg/Havel. In Frankfurt (Oder) und Spremberg (Spree-Neiße) gebe es jeweils eins.

Die zwei privaten Wettbüros in Potsdam haben sich nach PNN-Recherchen in der Lindenstraße 6 und in den Bahnhofspassagen niedergelassen. Der Anbieter in der Lindenstraße 6 ist die Fortuna-Wetten GmbH, die nach Auskunft eines Angestellten ihren Sitz in Baden-Baden hat. Als Buchmacher fungiert Internet-Recherchen zufolge die Pagobet GmbH in Seekirchen/Österreich. Angeboten werden dort Sportwetten, am Montag beispielsweise Wetten auf das Zweit-Bundesligafußballspiel Greuther Fürth gegen Energie Cottbus am Montagabend.

In Deutschland existiert ein staatliches Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten. Deren Träger müssen laut Gewerbeamtsleiterin Jenke mehrheitlich in der Hand öffentlicher Träger sein. „Private Wettanbieter dürfen nicht existieren“, so Gabriele Jenke. Dennoch versuchten ausländische Wettanbieter in Deutschland Fuß zu fassen. Juristische Auseinandersetzungen hätten bis zum Europäischen Gerichtshof geführt. Dieser habe Gabriele Jenke zufolge im vergangenen Jahr die Rechtssache an die EU-Mitgliedsstaaten zurück gegeben mit der Auflage einer Reformierung des Wettrechtes. Das Ordnungsamt habe zwar eines der Potsdamer Wettbüros untersagt, jedoch keine Zwangsmittel einsetzen können. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März habe sich die Situation geändert. Das Gericht bestätigte das staatliche Wettmonopol mit der Auflage einer stärkeren Spielsuchtprävention. „Nun wird die sofortige Vollziehung durchgesetzt“, so Gabriele Jenke. Bei dem anderen Wettbüro gehe die Ordnungsverfügung zur Schließung „in der nächsten Woche raus“. Zu den Zwangsmitteln gehört die Versiegelung der Räume. Die Stadt rechnet mit Widersprüchen der Betreiber.

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