Landeshauptstadt: Stadtrundfahrer-Streit beschäftigt Justiz
Klage gegen TMB: Erster Verhandlungstag am Landgericht endete ohne Urteil, aber mit klaren Hinweisen
Stand:
Der jahrelange Streit unter Anbietern von Stadtrundfahrten beschäftigt jetzt das Potsdamer Landgericht: Die „Alter Fritz“-Stadttourismus-Gesellschaft der Potsdamer Unternehmerin Susanne Lang hat dort die landeseigene Tourismus Marketing Brandenburg (TMB) verklagt. Sie will, dass die TMB in Potsdam keine Stadtrundfahrten mehr anbieten darf. Ein erster Verhandlungstag am Mittwoch brachte noch keine Entscheidung – allerdings gab Richterin Renate Seier klare Hinweise, dass die TMB ihre bisherige Praxis bei den Stadtrundfahrten voraussichtlich ändern muss.
Der Hintergrund für den Streit ist kompliziert. Es geht um die TMB-Tochter Potsdam Tourismus Service (PTS), die Potsdams Tourist-Informationen am Hauptbahnhof und am Luisenplatz betreibt. Dafür und für die Vermarktung von Potsdam als Touristenattraktion erhält die TMB-Tochter Potsdam Tourismus Service (PTS) von der Stadt mehr als 500 000 Euro pro Jahr. Zugleich bietet die PTS eigene Stadtrundfahrten an und wirbt für diese auch – mit Genehmigung der Stadt – mit dem offiziellen Potsdamer Logo. Darin sehen private Anbieter von Rundfahrten wie Susanne Lang eine Wettbewerbsverzerrung: Sie werfen der PTS vor, andere Angebote als die eigenen kaum oder gar nicht zu bewerben. Eine von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) schon vor zwei Jahren angeregte Aussprache scheiterte. Die TMB und ihre Tochterfirma hatten die Vorwürfe stets bestritten, auch vor Gericht war das so.
Doch die Hinweise, die Richterin Seier am Mittwoch bei der Verhandlung gab, ließen einen Schluss zu: So wie bisher wird die PTS ihre Stadtrundfahrten künftig nicht mehr bewerben können. Zwar billigte Seier der PTS grundsätzlich zu, Rundfahrten anbieten zu können – Veränderungsbedarf meldete sie aber für die „Verquickung“ eines öffentlichen Raumes wie einer Tourist-Information mit dem privaten Vertrieb der Fahrten an. „Das muss anders strukturiert werden“, so die Richterin. Möglicherweise käme eine räumliche Trennung infrage: Kunden würden dann an einem Schalter neutral beraten und könnten an einem anderen Schalter die Rundfahrten kaufen, schlug Seier vor.
Noch deutlichere Worte fand die Richterin für die Verwendung des Potsdam-Logos auf Handzetteln und Bussen der PTS. Damit könnte bei Touristen der Eindruck erweckt werden, diese Angebote würden offiziell von der Stadt Potsdam durchgeführt, so Seier – „eine Irreführung“. Auch wenn die Stadt das Werben mit dem Logo erlaube, könne dessen Verwendung dennoch „unlauter“ sein, sagte die Richterin. Ein Urteil gab es am Mittwoch aber noch nicht. Ein neuer Termin ist für den 21. März anberaumt. Zugleich hat Lang im Zuge des Streits auch die Stadt Potsdam verklagt, hierzu wird am 16. April verhandelt. Henri Kramer
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: