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Wie der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zeigt, besteht offenbar kein Anfangsverdacht der Untreue bei den Potsdamer Stadtwerken.

© A. Klaer

Potsdamer Stadtwerke-Affäre: Stadtwerke-Skandal fällt unter „unternehmerische Freiheit“

Potsdams Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht der Untreue. Gegen die früheren Spitzenmanager des Stadtwerke-Verbunds wird deswegen nun nicht mehr ermittelt.

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Potsdam - Die überhöhten Gehälter und Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei den kommunalen Stadtwerken haben strafrechtlich keine Folgen. Auch nach dem von der Stadt vorgelegten Abschlussbericht zur Affäre bestehe kein Anfangsverdacht der Untreue gegen die drei zurückgetretenen oder suspendierten Geschäftsführer der Stadtwerke und ihrer Tochterunternehmen Energie und Wasser Potsdam (EWP) sowie Stadtentsorgung (Step), sagte ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft den PNN jetzt auf Anfrage.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft beruhten zunächst vor allem auf Zwischenberichten der Kanzleien Ignor & Partner sowie Raue aus Berlin zu zivil-, arbeits- und strafrechtlichen Folgen der über die Jahre exorbitant gestiegenen Entlohnung der Ex-Step-Prokuristin Petra V., einer Vertrauten des 2011 geschassten Stadtwerke-Chefs Peter Paffhausen. Wirtschaftsprüfer hatten bereits im März festgestellt, dass V. von diversen Step-Geschäftsführern – zuletzt Holger Neumann und Enrico Munder – zwischen 2004 und 2014 unter anderem Mehrvergütungen in Gesamthöhe von 476 091 Euro zugesprochen worden waren, an allen Gremien vorbei. Speziell zum mittlerweile freigestellten EWP-Chef Neumann hatte Ignor & Partner in ihrem Zwischenbericht, Stand 25. Mai 2016, festgestellt, es bestünden „zahlreiche Anhaltspunkte“ für Ermittlungen wegen Untreueverdachts zum Nachteil der Step. So könnte Neumann als kaufmännischer Geschäftsführer gegen seine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen haben, sollten die vielfachen Gehaltserhöhungen und Zusatzleistungen für V. nicht gerechtfertigt sein, stellten die Juristen fest. Neumann hatte die Vorwürfe gegenüber dem EWP-Aufsichtsrat bestritten.

Ökonomische Sinnhaftigkeit habe man nicht zu beurteilen

Bereits im Juli hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es sei in einer Firma zunächst „unternehmerische Freiheit“, die Höhe von – auch marktunüblichen – Löhnen zu bestimmen. Die ökonomische Sinnhaftigkeit habe man nicht zu beurteilen. Die Grenze zur Untreue sei erst erreicht, wenn ein Unternehmen durch zu hohe Löhne in Schieflage gerate. Diese Auffassung beruhe auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), hieß es von Seiten der Ermittler weiter. Es hätten sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nun zur Erklärung. Demnach besteht auch kein Anfangsverdacht gegen den Mitte Juni zurückgetretenen Stadtwerke-Chef Wilfried Böhme, dem Vetternwirtschaft vorgeworfen worden war.

Dagegen befindet sich die Prokuristin Petra V. noch im Visier von Ermittlern. Die bei Korruptionsdelikten zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt gegen sie, weil sie ihr Eigenheim von einer Baufirma planen ließ, an die sie bei der Step Aufträge vergab.

Volle Bezüge bis nächstes Jahr für Ex-Stadtwerke-Manager

Die drei früheren Stadtwerke-Manager sind bis ins nächste Jahr hinein bei vollen Bezügen freigestellt. Ihre Jahresgehälter lagen, ohne Boni, zwischen etwa 130 000 und 200 000 Euro. Inzwischen ist eine neue Interims-Geschäftsführung eingesetzt, unter anderem mit Managern aus der kommunalen Bauholding Pro Potsdam sowie dem Leiter des städtischen Rechnungsprüfungsamts im Rathaus. Zugleich wird per Ausschreibung eine neue Unternehmensspitze gesucht. Bei den Stadtwerken ist die Step in der Wichtigkeit nach EWP und Verkehrsbetrieb angesiedelt. Rund 200 Mitarbeiter sind bei der Step beschäftigt. 2014 zahlte man für diese etwas mehr als 7,2 Millionen Euro für Löhne und Gehälter, durchschnittlich pro Mitarbeiter etwa 35 000 Euro. Das letzte Jahresgehalt von V. betrug knapp 160 000 Euro. 

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