Landeshauptstadt: Strafverteidiger soll Zulassung verlieren
Er übernahm gern die spektakulären Fälle. Nun droht einem bekannten Potsdamer Rechtsanwalt die Aberkennung der Zulassung. Der Anwaltsgerichtshof bestätigte eine Entscheidung der Anwaltskammer. Der Jurist war wegen Parteiverrats verurteilt worden.
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Dem bekannten Potsdamer Strafverteidiger Veikko B. droht das berufliche Aus als Jurist. Die Anwaltskammer des Landes Brandenburg hat seine Zulassung als Rechtsanwalt widerrufen. Und eine Beschwerde von B. gegen diese Entscheidung wurde vom Brandenburgischen Anwaltsgerichtshof (AGH) jüngst abgewiesen, bestätigte Martina Schwonke, Sprecherin beim zuständigen Oberlandesgericht Brandenburg, den PNN. Zu den Gründen des Urteils sagte sie, angesichts einer früheren Verurteilung B.s habe die Anwaltskammer „zwingend“ die Zulassung des Potsdamer Juristen entziehen müssen. „Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig“, sagte Schwonke. Beim Bundesgerichtshof könne noch Berufung beantragt werden.
Vor rund einem Jahr war der Anwalt, Jahrgang 1966, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden – wegen Parteiverrats und versuchter Nötigung. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) scheiterte. Wegen diesem Urteil droht B. der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Denn laut der Bundesrechtsanwaltsordnung ist die Zulassung zu widerrufen, wenn ein Anwalt „infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat“.
Hintergrund des Verfahrens gegen B. war ein Fall aus dem Jahr 2001. Veikko B. habe zunächst eine Mandantin vertreten, die wegen versuchten Mordes angeklagt war, hieß es. Als das Mandat gekündigt wurde, vertrat B. nun den früheren Lebensgefährten der Frau, gegen den zwischenzeitlich auch wegen versuchten Mordes ermittelt wurde. Die Justiz beurteilte das Verhalten von B. als gesetzeswidrig.
Gegenüber den PNN äußerte sich B. trotz mehrmaliger Anfrage nicht. Vor einem Jahr hatte er den Gang bis zum Bundesverfassungsgericht (BVG) angekündigt: „Noch bin ich Anwalt – und ich werde es auch bleiben.“ Gerichtssprecherin Schwonke sagte, so eine Beschwerde des Anwalts beim BVG sei theoretisch möglich.
Veikko B. ist seit 1996 Anwalt und über Potsdam hinaus als Verteidiger in aufsehenerregenden Kriminalfällen bekannt geworden. Erst im Februar diesen Jahres hatte er einen Fernsehauftritt in der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ – in seiner Funktion als Strafverteidiger des Rheinsbergers Holger Hellblau, dessen Unschuld er beweisen konnte. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mann war nach 1622 Tagen im Gefängnis vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. B. gelang es, das Verfahren mit neuen Beweisen wieder zu eröffnen.
Andere Auftritte von B. in der jüngeren Vergangenheit waren weniger glanzvoll: So hatte ihn das Amtsgericht Dresden im vergangenen November wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Angeklagt war B., weil er im Juli 2009 zwei Fotografen gehindert haben soll, einen Mandanten zu fotografieren. Da B. zu einem ersten Verhandlungstermin in Dresden nicht erschienen war, musste er von der Polizei vorgeführt werden. Beamte hatten ihn in Potsdam verhaftet und in die sächsische Landeshauptstadt überführt.
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