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Kiezkultur. Beim Flohmarkt geht es nur in zweiter Linie ums Verkaufen.

© M. Thomas

Streit um Sonntags-Flohmarkt in Potsdam: Rathaus bestreitet Verbot fürs Trödeln

Nach der Absage für einen Markt im Holländischen Viertel stellt das Ordnungsamt klar: Freizeit-Trödelmärkte können weiter auch sonntags stattfinden.

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Die kurzfristige Absage des Flohmarktes „Vintage & Vino“ im Holländischen Viertel hat in Potsdam für Verunsicherung gesorgt. Das Ordnungsamt untersagte die für Sonntag von einer lokalen Gastronomin geplante Veranstaltung mit Verweis auf das brandenburgische Sonn- und Feiertagsgesetz, hatte zuerst die „Märkische Allgemeine“ berichtet.

Die Entscheidung löste Diskussionen und Verärgerung aus, zumal in Potsdam seit Jahren zahlreiche Flohmärkte an Sonntagen stattfinden. Das dabei vielfach kritisierte und von der Ordnungsbeigeordneten Brigitte Meier (SPD) geführte Gewerbeamt verteidigte am Donnerstag die Entscheidung.

Auf Anfrage erklärte eine Rathaussprecherin, es handele sich keineswegs um eine neue Rechtsauslegung. Vielmehr sei das Ordnungsamt durch eine Beschwerde auf einen gewerblichen Flohmarkt aufmerksam geworden und habe auf die geltende Rechtslage hingewiesen: „Das Landesrecht enthält keine Regelung, wonach gewerbliche Flohmärkte generell vom Sonn- und Feiertagsschutz ausgenommen sind.“ Es obliege bei solchen gewerblichen Märkten dem brandenburgischen Gesetzgeber, „hier Abhilfe zu schaffen“.

Gleichzeitig machte die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme deutlich: Ein pauschales Sonntagsverbot für alle Flohmärkte gibt es nicht. Maßgeblich sei die Abgrenzung zwischen gewerblichen und privaten Märkten. Letztere könnten trotz des strengen Feiertagsgesetzes stattfinden. Es gehe um den Gesamtcharakter eines Flohmarktes, „der idealerweise der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dient, und nicht dem Kauf und Verkauf von Gegenständen.“ Man orientiere sich an der moderateren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs München. Zudem seien auch keine Genehmigungen von Flohmärkten notwendig, betonte die Sprecherin. Tätig geworden sei die Behörde eben wegen einer Beschwerde.

Zudem betonte das Rathaus: Sonntage dienten der allgemeinen Arbeitsruhe: „Öffentlich wahrnehmbare Arbeiten oder Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, [...] sind verboten.“ Seit Jahren fordern viele Händler in Potsdam ein weniger rigides Ladenschlussgesetz für mehr Sonntagsöffnungen.

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