Homepage: Studenten fühlen sich durch Urteil bestärkt
Der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam erwartet, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Rückmeldegebühren langfristig auch Brandenburger Studierende betrifft. In Brandenburg wird seit 2001 eine Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro erhoben.
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Der Studierendenausschuss (AStA) der Uni Potsdam erwartet, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Rückmeldegebühren langfristig auch Brandenburger Studierende betrifft. In Brandenburg wird seit 2001 eine Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro erhoben. „Das BVerfG-Urteil bezieht sich formal lediglich auf die Rückmeldegebühren in Berlin, aber es ist abzusehen, dass es auch Einfluss auf die Rechtssprechung hier in Brandenburg haben wird“, meint Vivian Reddersen vom AStA. Gemeinsam mit dem Landesausschuss der Studentinnen und Studenten der GEW verfolgt der AStA weiterhin eine Klage zur Verfassungswidrigkeit dieser Gebühren.
Das Brandenburger Wissenschaftsministerium sieht indes die hiesige Rückmeldegebühr nicht durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts berührt. Das Urteil beziehe sich darauf, dass die Erhebung einer Rückmeldegebühr einer besonderen sachlichen Rechtfertigung bedürfe. Dies sei im brandenburgischen Landeshochschulgesetz genau ausgewiesen, so Ministeriumssprecher Hans-Georg Moek. Kix
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