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Bald mit Einlasskontrolle? Die Pläne der Schlösserstiftung für einen obligatorischen Parkeintritt stoßen auf heftige Proteste in der Landeshauptstadt. Wie berichtet will die Stiftung ab 2013 zwei Euro Eintritt für den Park verlangen. Zu Durchsetzung soll auch mehr als die Hälfte aller Parkeingänge geschlossen werden.

© Andreas Klaer

Parkeintritt Sanssouci: TMB-Chef Hütte: Auch fünf Euro vertretbar

UPDATE. Der Chef der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH (TMB), Dieter Hütte, hält ein Eintrittsgeld für den Schlosspark Sanssouci für richtig. Der Stiftungsrat der Schlösserstiftung vertagt Entscheidung über entsprechende Vorlage von Generaldirektor Dorgerloh.

Von Matthias Matern

Stand:

Potsdam – Kurz vor der Stiftungsratssitzung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten am Mittwoch hat sich der Geschäftsführer der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH (TMB), Dieter Hütte, für ein Eintrittsgeld im Schlosspark Sanssouci ausgesprochen. Brandenburgs oberster Tourismus-Vermarkter hält sogar einen weitaus höheren Betrag als die von Stiftungsdirektor Hartmut Dorgerloh angepeilten zwei Euro für vertretbar. „Marketingexperten sagen, selbst ein Eintrittsgeld in Höhe von fünf Euro wäre bei der Vermarktung des Parks kein Problem“, sagte Hütte am Mittwochvormittag. Viele andere vergleichbare Schlossparks mit Welterbestaus in Europa sind dagegen kostenfrei.

Wie berichtet trifft sich am Mittwoch der Stiftungsrat, dem Vertreter des Landes Brandenburg, Berlins und der Bundes angehören. Eigentlich sollte auch über ein Konzept Dorgerlohs beraten werden, das vorsieht, ab Ostern 2013 von den jährlich rund zwei Millionen Besuchern eine Gebühr von zwei Euro kassieren zu dürfen. Potsdamer sollen für 12 Euro eine Jahreskarte beziehen können. Hintergrund sind die erheblichen Instandhaltungskosten für den Park. Der Generaldirektor Dorgerloh braucht nach seinen Planungen für die Gartenpflege zusätzliche Mitarbeiter mit Mehrkosten von 4,5 Millionen Euro bis 2028. Während Berlin und der Bund das Konzept begrüßt hat die brandenburgische Landesregierung rechtliche Bedenken. Staatskanzleichef Albrecht Gerber hatte deshalb offiziell beantragt, die Vorlage Dorgerlohs von der Tagesordnung des Stiftungsrates zu nehmen. Es gebe unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, wie das Pilotprojekt auf den Weg gebracht werden könne, teilte Brandenburgs Kulturministerin Sabine Kunst (parteilos) am Mittwoch mit. Deshalb werde der Rat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten am Nachmittag nicht wie vorgesehen darüber abstimmen. Voraussichtlich im Frühjahr solle eine Entscheidung gefällt werden.

Hütte findet einen Parkeintritt angemessen und lehnt einen Beitrag der Tourismusunternehmen der Stadt Potsdam für den Erhalt des Parks ab. „Die Branche der Stadt steuert durch vergünstigte Zimmer bei großen Events und anderen Vergünstigungen jährlich bereits rund 300 000 Euro für die Attraktivität bei“, sagte der TMB-Chef. Dagegen sollten diejenigen, die den Park nutzen auch dafür zahlen. Vor allem durch Berlin-Gäste, die lediglich den Park besichtigten, könnten zusätzliche Einnahmen generiert werden. „Viele Reisebusse aus Berlin stoppen auf der Heimfahrt am Schlosspark und fahren nach kurzem Aufenthalt weiter. Dabei geben die Besucher in Potsdam so gut wie kein Geld aus“, sagte Hütte weiter.

Unterdessen diskutieren Juristen über die Rechtmäßigkeit eines Parkeintritts. Während der Verwaltungsrechtler Matthias Dombert in einem Gutachten zu dem Schluss komme, dass die Erhebung von Eintrittsgeldern keine Satzungsänderung erforderlich mache, kommt der
Verwaltungsrechtler Andreas Musil wie berichtet zum gegenteiligen Befund. Da Berlin, Brandenburg und der Bund jeweils ein Drittel der Stimmen im Stiftungsrat haben, hat die juristischen Frage hohe Bedeutung. „Man darf keine Entgelte ohne Rechtsgrundlage nehmen. Und rechtswidrige Entgelte müssen nicht hingenommen werden“, sagte Musil den PNN. Das Problem sei, dass Dorgerloh das „Modellprojekt“ im Stiftungsrat per einfachem Mehrheitsbeschluss durchbringen will, ohne Änderung der Stiftungs-Satzung, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre. Dort heißt es aber: „Eintrittsgeld für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen wird grundsätzlich nicht erhoben.“ (mit dpa)

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Ausführliche Berichte in der Donnerstagausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten

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