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Landeshauptstadt: Uferweg: Potsdam gegen den Bund

Bund will auch in Groß Glienicke Höchstpreise für Uferflächen / Klipp droht mit Enteignung

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Groß Glienicke / Babelsberg - Im Konflikt um den Uferweg am Groß Glienicker See steuern die Landeshauptstadt und der Bund erneut auf eine massive Konfrontation zu. Baubeigeordneter Matthias Klipp (Bündnis 90/Grüne) hat im Stadtparlament am Mittwoch gedroht, auch gegen den Bund Enteignungsanträge zu stellen.

Wie schon am Griebnitzsee geht es um ehemalige Mauergrundstücke direkt am Seeufer, die dem Bund gehören. Potsdam will die 15 Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 2500 Quadratmetern erwerben, um einen 2,5 Kilometer langen öffentlichen Uferweg auf dem ehemaligen Kolonnenweg der DDR-Grenzer zu sichern. Dazu hat die Stadt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ein Kaufangebot zum von ihr erhobenen Verkehrswert von acht Euro pro Quadratmeter für Grünflächen gemacht. Die Bima habe aber mit Verweis auf ihr Wirtschaftlichkeitsgebot abgelehnt, so Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Sie habe stattdessen bereits ein Grundstück meistbietend an Private verkauft und führe derzeit für ein zweites ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durch. Jakobs nannte dies am Mittwoch vor dem Stadtparlament „absolut unverständlich“ und „teilweise absurd“. Mit dem Markterkundungsverfahren versuche die Bima, „selbst eine Marktsituation herbeizuführen“, so Jakobs weiter.

Damit wiederholt sich offenbar das Dilemma vom Griebnitzsee-Ufer. Dort war die Stadt sich Mitte 2010 mit dem Bund bereits über den Kauf der Uferflächen einig, als private Seeanrainer ein Millionen-Angebot abgaben – mutmaßlich, um den Uferweg über ihre Grundstücke zu verhindern. Es folgte ein monatelanges, erbittertes politisches Tauziehen, in das sich auch die Landesregierung und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einmischten. Letztlich entschied der Haushaltsausschuss des Bundestags: Potsdam bekam den Zuschlag für die Grundstücke, musste aber den Höchstpreis von 3,26 Millionen Euro zahlen.

Dass es damals keine Entscheidung zugunsten des Allgemeinwohls gab, hat jetzt Folgen: Die Bima verweist erneut darauf, dass sie verpflichtet sei, zum Höchstgebot zu verkaufen. Die Folge für Potsdam: Die Stadt muss ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Dabei steigt sie in die bereits geschlossenen Verträge ein – und zahlt den Höchstpreis. Während am Griebnitzsee für Unsicherheit sorgte, dass es keine Rechtsgrundlage für den Uferweg gab, ist die Lage am Groß Glienicker See anders. Der Ufer-Bebauungsplan ist rechtssicher, kann nicht mehr juristisch angefochten werden. Obwohl der Plan den Uferweg vorsieht, haben mehrere Uferanrainer den Weg über ihre Grundstücke gesperrt. Nach mehr als zwei Jahre währenden erfolglosen Verhandlungen hat die Stadtspitze daher jetzt zum „letzten Mittel“ gegriffen: Wie angekündigt und vom Stadtparlament per Beschluss unterstützt, hat Potsdam Ende November die ersten Enteignungsanträge bei der zuständigen Behörde des Innenministeriums gestellt, wie Oberbürgermeister Jakobs mitteilte.

Enteignet werden sollen für den Uferweg 3400 Quadratmeter private Uferfläche, davon betroffen wären 41 Eigentümer von 26 Grundstücken. Derzeit beabsichtige die Stadt, 24 Enteignungsanträge zu stellen, hieß es. Für Entschädigungen und die Enteignungsverfahren hat die Stadt jeweils zwei Millionen Euro und für den Bau des Uferwegs 2,7 Millionen Euro veranschlagt. Die Gelder sind in den Haushalt für 2012 eingestellt. Neuerdings prüft Potsdam zudem auch einen Lückenschluss des Uferwegs zwischen Potsdamer und Berliner Seite.

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