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Hier ist nicht der Stein, sondern der Halm dazwischen der Anstoß.

© A. Klaer

Potsdams Rathaus übergibt skurrilen Streit an Justiz: Unkraut-Posse landet beim Staatsanwalt

Die Stadtverwaltung Potsdam streitet sich seit Monaten mit Hauseigentümern in der Straße Am Neuen Markt über die Beseitigung von Grashalmen auf dem Gehweg. Nun beschäftigt die Unkraut-Posse die Justiz.

Potsdam - Über den skurrilen Unkrautstreit am Neuen Markt lässt die Stadt Potsdam kein Gras wachsen – und hat jetzt die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ein entsprechender Bescheid liegt den PNN vor. Die davon betroffenen Hausbesitzer üben Kritik an der Entscheidung.

Anwaltspaar habe Unkraut nicht entschieden genug beseitigt

In dem bundesweit in die Schlagzeilen geratenen Fall – Stichwort: Potsdamer Unkraut-Posse – hatte die Stadt bereits Ende August an Eigentümer eines denkmalgeschützten Eckhauses am Neuen Markt Bußgeldbescheide über insgesamt 50 Euro geschickt. Die Begründung des Ordnungsamtes: Das betroffene Anwaltspaar habe das Unkraut vor ihrem Haus nicht entschieden genug beseitigt. Auf dem Beweisfoto der Stadt waren einige längere Grashalme zu sehen. Ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärte damals, dass auch Gras auf einem gepflasterten Gehweg wie am Neuen Markt eine Verunreinigung darstelle – und empfahl das „Abflammen des Grüns“. Die Anwälte legten Widerspruch gegen das Bußgeld ein, beschäftigen sie doch eigens für solche Aufgaben einen Hausmeister.

Nun ist die Angelegenheit ein Fall für die Justiz. Am 30. Dezember – einen Tag vor Silvester – sendete die städtische Bußgeldstelle dem Anwaltspaar die kurze Mitteilung, der Fall samt den dazu gehörenden Akten sei „auf Grund des Einspruchs“ nun an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Dabei beruft sich das Rathaus auf das brandenburgische Ordnungswidrigkeitengesetz, wonach strittige Bußgeldbescheide von der Justiz zu klären sind. Letztlich würde laut Gesetzestext schließlich das Amtsgericht entscheiden, sollte das Verfahren nicht schon vorher eingestellt werden.

Nicht nachvollziehbar

Die betroffene Anwältin Claudia Frank kann den ganzen Vorgang jedenfalls nicht mehr nachvollziehen, wie sie den PNN sagte – damit würden aus ihrer Sicht ohne Sinn knappe Kapazitäten der Justiz gebunden. Die Stadtverwaltung hatte hingegen betont, bei den Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Satzungen und der Stadtordnung müssten alle Menschen gleich behandelt werden. Beschwerden von Bürgern über nicht gereinigte Gehwege gäbe es häufig, so die Verwaltung damals. Zum aktuellen Bescheid äußerte sich das Rathaus zunächst nicht. Es handele sich um einen üblichen Vorgang, hieß es lediglich. Über den Streit haben bereits diverse überregionale Zeitungen und Fernsehsender berichtet

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