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Landeshauptstadt: Uwe D.: Verfahren zum Teil eingestellt

Vorwürfe teilweise verjährt / Kirche hält an Disziplinarverfahren fest

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Die Mehrzahl der Missbrauchsvorwürfe gegen den pensionierten Potsdamer Pfarrer Uwe D. wird nicht vor Gericht aufgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen drei von vier Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchsverdachts eingestellt, bestätigte gestern Behördensprecher Tom Köpping. Zwei der Verfahren seien wegen Verjährung beendet, ein weiteres wegen eines strafrechtlich nicht relevanten Sachverhalts, so der Staatsanwalt.

Ermittelt wird allerdings noch wegen Missbrauchsanzeigen von Eltern, deren Kinder in die Kita der Heilig-Kreuz-Gemeinde gehen. Die Vorwürfe betreffen Vorgänge beim Englisch-Vorschulunterricht, den der Pensionär D. noch bis vor zwei Jahren in der Kita gegeben hat. Unter anderem soll er Kinder in einen engen dunklen Raum gesperrt oder sie auf den Po geschlagen haben. Uwe D., Jahrgang 1934, bestreitet die Vorwürfe allesamt und sieht sich als Opfer einer Kampagne.

Die verjährten Verfahren betreffen einmal den Vorwurf eines Mannes, den Uwe D. bei einer Ferienfreizeit Ende der 70er Jahre an die Genitalien gefasst haben soll. Ebenso nicht weiter strafrechtlich verfolgt wird der Vorwurf der Vergewaltigung, der von einem jungen Mann gegen Uwe D. erhoben wurde und eine gemeinsame USA-Reise mit dem früheren Jugendpfarrer Ende der 90er Jahre betrifft. Die vorgeworfenen Handlungen sexueller Natur würden den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllen, sagte Köpping – allerdings das minder schwere Delikt des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Dies allerdings verjähre nach fünf Jahren, begründete der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens. Nach PNN-Informationen soll das Verjährungsdatum auf den 28. Dezember 2004 festgesetzt sein.

Dieses Datum ist für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Oberlausitz (EKBO) brisant, weil sie nach eigenen Angaben bereits seit dem Jahr 2001 Hinweise auf den Missbrauchsverdacht hatte. Damals hätten die Vorwürfe noch strafrechtlich verfolgt werden können. Jedoch sei Uwe D. nicht angezeigt worden, weil das mutmaßliche Opfer zu der Zeit noch den Gang zur Staatsanwaltschaft gescheut und Uwe D. alle Vorwürfe geleugnet habe, heißt es bei der Landeskirche.

Trotz der eingestellten Verfahren soll das eröffnete Disziplinarverfahren gegen Uwe D. stattfinden. Das betonte gestern EKBO-Sprecher Volker Jastrzembski: „Meines Wissens gibt es dabei auch keine Verjährungsfrist.“ Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werde für das Verfahren, das ähnlich einem Gerichtsprozess ablaufen soll, Akteneinsicht beantragen, so Jastrzembski. Am Ende des Disziplinarverfahrens droht Uwe D. etwa die Absenkung seiner Altersbezüge.

So lange will Potsdams Superintendent Joachim Zehner nicht mit Konsequenzen warten. Er habe das Signal aus dem zuständigen Kirchenrat der Heilig-Kreuz- Gemeinde, dass, wenn etwas gegen Uwe D. vorläge, seine Gemeinde-Wohnung in der Kiezstraße gekündigt würde. „Und aus meiner Sicht liegt etwas vor“, stellte Zehner klar. Henri Kramer

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