Aus dem GERICHTSSAAL: Vermeintlicher Student besuchte nur die Grundschule
Asylbewerber wollte in England Arbeit suchen, notorischer Dieb stahl Handy und EC-Karte aus Büro
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Aus dem GERICHTSSAALAsylbewerber wollte in England Arbeit suchen, notorischer Dieb stahl Handy und EC-Karte aus Büro Atemko J. (27) aus Kamerun entwendete einem Landsmann den Ausweis, um ihn für sich zu verwenden. Der im Lerchensteig lebende Asylbewerber besuchte in seiner Heimat lediglich die Grundschule. Der Pass des Bestohlenen wies als Beruf Student aus. Am 8. November 2003 erwarb Atemko J. in Frankfurt/Oder ein Flugticket, um nach London zu reisen. Dort wollte er versuchen, Arbeit zu bekommen, um seine Familie zu unterstützen. Die Flughafenmitarbeiter wurden stutzig, nahmen den vermeintlichen Studiosus etwas genauer unter die Lupe. Der gab bald kleinlaut zu, eigentlich nur der Sohn eines kleinen Druckers zu sein. Da er wegen seines Status in Deutschland keine Arbeit bekomme, habe er zu unlauteren Mitteln gegriffen. Die brachten Atemko J. nun auf die Anklagebank des Amtsgerichts. „Ich weiß, dass man keine falschen Papiere benutzen darf“, pariert der Farbige kleinlaut. „Es tut mir Leid, Ärger bereitet zu haben.“ Das Gericht glaubt dem bisher nicht Vorbestraften die Reue, verurteilt ihn wegen Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je sieben Euro. Atemko J. schluckt, er muss mit 198 Euro im Monat auskommen. „Sie können Ratenzahlung beantragen“, rät Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode dem Junggesellen. Oliver R. (20) ist zur Zeit ohne festen Wohnsitz. „Postalisch bin ich über meine Mutti zu erreichen“, verkündet der Potsdamer. Dort landete auch die Ladung zu seiner Verhandlung wegen Diebstahls und Betruges. Der Förderschulabgänger soll zur Mittagszeit des 11. November 2003 in ein Bürogebäude der Gewoba in der Heinrich-Mann-Allee eingedrungen sein, aus einem leerstehenden Zimmer ein Handy sowie 20 Euro und eine EC-Karte der Mittelbrandenburgischen Sparkasse gestohlen, unmittelbar danach 500 Euro am Geldautomaten abgehoben haben. „Stimmt, und das Handy habe ich für 30 Euro verkauft“, gesteht der bereits wegen mehrfachen Diebstahls sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Vorbestrafte. Allerdings habe er sich später bei der Geprellten mit einem Blumenstrauß entschuldigt. „Ich habe mit meinem Bewährungshelfer vereinbart, den Schaden nach meinen Möglichkeiten wiedergutzumachen“, erzählt Oliver R. Das Gericht verurteilt ihn – unter Einbeziehung einer zuvor ergangenen Sanktion – zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung. Außerdem hat er 100 Stunden gemeinnützig zu arbeiten. Hoga
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