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Nazis in der Bundesjustiz: Viele ehemalige NS-Juristen blieben im Dienst
Viele Juristen, die zur NS-Zeit Karriere gemacht hatten, gelangten auch in der BRD zu Rang und Würden. Das sind die ersten Ergebnisse einer Kommission, die seit Januar 2012 der Frage nachgeht, welchen Einfluss Juristen mit NS-Vergangenheit auf die junge Bundesrepublik Deutschland nahmen.
Stand:
Potsdam – Viele Richter und Staatsanwälte, die in der Zeit des Nationalsozialismus Karriere gemacht hatten, gelangten in der jungen Bundesrepublik Deutschland wieder in wichtige Positionen. Das geht aus ersten Ergebnissen der Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundesjustizministerium (BMJ) hervor, die von dem Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker und dem Juristen Christoph Safferling (Uni Marburg) geleitet wird. Ende der 60er-Jahre waren demnach fast alle Abteilungsleiter im BMJ ehemalige Nazis. 1950 war fast die Hälfte aller leitenden Beamten ehemalige NSDAP-Mitglieder. NS-Juristen hätten nach 1949 weitergemacht, als hätte es das „Dritte Reich“ nie gegeben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erwartet von der Arbeit der Kommission eine Antwort auf die Frage, ob die personelle Kontinuität auch Auswirkungen auf die Gesetzgebung der jungen Bundesrepublik hatte. „Welches Familienbild lag der Politik damals zugrunde, und gibt es Fortführungen aus der Zeit von 1933 bis 1945?“, so die Ministerin. Die wissenschaftliche Kommission, die Anfang 2012 im Auftrag des Bundesjustizministeriums ihre Arbeit aufgenommen hatte, veröffentlicht am heutigen Mittwoch eine erste Bestandsaufnahme. (Kix)
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Einen ausführlichen Bericht zu diesem Thema lesen Sie in der Mittwochausgabe der Potsdamer Neuesten Nachrichten.
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