Landeshauptstadt: Viele wählen vor der Wahl Anteil an Briefwählern in Potsdam und in Cottbus am stärksten. Briefe müssen morgen in die Post
Für die Landtagswahl in Brandenburg am 14. September zeichnet sich eine hohe Briefwahl-Beteiligung ab.
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Für die Landtagswahl in Brandenburg am 14. September zeichnet sich eine hohe Briefwahl-Beteiligung ab. Wie Landeswahlleiter Bruno Küpper am gestrigen Dienstag in Potsdam mitteilte, hätten landesweit bislang 192 670 Wahlberechtigte den erforderlichen Wahlschein beantragt. Bei den vergangenen Landtagswahlen 2009 hatten 219 527 Menschen per Brief abgestimmt – ein Anteil von 15,4 Prozent. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr lag deren Anteil bei 16,2 Prozent, damals stimmten 228 326 Wähler schon vor dem Wahltag ab. Vor allem in der Landeshauptstadt und in Cottbus machten die Menschen Küpper zufolge von dieser Möglichkeit Gebrauch.
„Wer am Sonntag nicht wählen kann, sollte möglichst noch heute die Briefwahl beantragen, am besten online unter www.potsdam.de/briefwahl“, sagt der Potsdamer Wahlleiter Matthias Förster. So gehe die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen am schnellsten. Es werden am Sonntagabend nur die Wahlbriefe gezählt, die bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sind. Das bedeutet, dass der rote Wahlbrief mit dem ausgefüllten Wahlschein und dem gekennzeichneten Stimmzettel spätestens am Donnerstag in den Briefkasten eingeworfen werden müsse.
Zudem könnten auch die Briefkästen der Stadtverwaltung an der Einfahrt Hegelallee und vor dem Stadthaus benutzt werden. Diese werden am Wahlsonntag nochmals um 18 Uhr geleert und die Briefe anschließend mit ausgezählt. Die Briefwahl kann in dieser Woche zusätzlich noch direkt in der Stadtverwaltung ausgeführt werden. Hier hat das Briefwahlbüro täglich bis zum Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Wer sich unsicher ist, wo er am Sonntag sein Kreuz machen kann, findet eine Übersicht der Potsdamer Wahllokale im Internet unter www.potsdam.de/wahlen in der Rubrik Wahlgebietseinteilung. „Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, können vorab einen Wahlschein beantragen, mit dem sie in einem benachbarten barrierefreien Wahllokal des gleichen Wahlkreises wählen können“, sagt Förster.
Zur Wahl muss jeder Wähler die Wahlbenachrichtigungskarte und ein Personaldokument mitbringen, um sich auszuweisen. „Möglich ist die Stimmabgabe auch, falls ein Wähler keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verlegt hat“, so Förster. Anhand des Personalausweises werde dann die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis geprüft und der Wähler erhalte seinen Stimmzettel. Auf dem Zettel sind zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme auf der linken Seite wird der jeweilige Direktkandidat des Wahlkreises gewählt. In den Landtag kommt derjenige, der die meisten Stimmen der Direktkandidaten erhält. Die Zweitstimme auf der rechten Seite entscheidet über die Sitzverteilung im zukünftigen Landtag. PNN
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