zum Hauptinhalt
Silvio S. am 28. Juni 2019 vor dem Landgericht Potsdam.

© Julian Stähle/dpa

Update

Entscheidung vertagt: Vorerst keine Sicherungsverwahrung für Kindermörder Silvio S.

Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung für den zweifachen Kindermörder Silvio S. wurde vertagt - auf einen unbekannten Zeitpunkt in über 15 Jahren.

Potsdam – Ob der Mörder der beiden Jungen Elias und Mohamed, Silvio S., jemals wieder in Freiheit kommt, ist weiter völlig ungewiss. Das Landgericht Potsdam hat am Freitag wie schon im ersten Prozess 2016 keine Sicherungsverwahrung für den 36-jährigen Brandenburger angeordnet – allerdings die Möglichkeit eröffnet, dass ihm das zu einem deutlich späteren Zeitpunkt auferlegt wird. Vor einer möglichen Haftentlassung in vielleicht 20 Jahren soll das Gericht mit Hilfe eines aktuellen Gutachtens prüfen, ob Silvio S., der den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed aus Berlin 2015 entführte, missbrauchte und tötete, weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit und zudem ein Hangtäter ist, der ein eingeschliffenes Verhalten zeigt, das ihn zu immer weiteren schweren Straftaten treibt.

Das sind die beiden Voraussetzungen, um eine Sicherungsverwahrung anordnen zu können. Die Gefährlichkeit sei das Gericht als erwiesen ab. Dass Silvio S. einen Hang zu solchen Taten habe, sei zwar wahrscheinlich, so der Vorsitzende Richter Klaus Feldmann, aber nicht erwiesen. Für einen Hang spreche etwa, dass er bei den beiden innerhalb weniger Monate begangenen Taten Dominanz, Brutalität und Kaltblütigkeit an den Tag gelegt habe, so Feldmann. Außerdem plante S. die Taten akribisch, schrieb sich Regiezettel, „übte“ den Missbrauch mit einer Puppe in Kindergröße und filmte sich dabei. Gegen einen Hang spreche, dass Silvio S., der im Haus seiner Eltern in dem Dorf Kaltenborn (Teltow-Fläming) lebte und als Einzelgänger galt, vorher ein unbescholtenes Leben geführt habe und erst im relativ hohen Alter straffällig geworden sei.

Der Kindermörder Silvio S. während des ersten Prozesses am Landgericht Potsdam.
Der Kindermörder Silvio S. während des ersten Prozesses am Landgericht Potsdam.

© Ralf Hirschberger/dpa

Das Gericht folgte damit dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Matthias Lammel, der erklärte hatte, einen Hang weder nachweisen noch ausschließen zu können – unter anderem, weil sich S. nicht zum Motiv seiner Taten geäußert habe. Auch im Revisionsprozess schwieg der ehemalige Wachschützer, der vor drei Jahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Auch die besondere Schwere der Schuld stellten die Richter damals fest, was eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erschwert. Die Anordnung der Sicherungsverfahren hatte das Gericht 2016 abgelehnt – auch auf Grundlage des Lammel-Gutachtens. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision beim Bundesgerichtshof ein, der dieser folgte.

Der jetzige Entscheid des Landgerichts, gegen den wieder Revision möglich ist, sei „absurd“, sagte Verteidiger Mathias Noll. Sein Mandant könne bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohnehin nur auf Bewährung entlassen werden, wenn Gutachter seine Ungefährlichkeit bescheinigen. Damit habe sich die Frage der Sicherungsverwahrung aus seiner Sicht erledigt. Die Sicherungsverwahrung ist anders als die Haft keine Strafe für ein Verbrechen. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Angeklagter hat Recht auf faires Verfahren

Er sei im Laufe des Prozesses oft angesprochen worden, so Richter Feldmann. Er wisse, dass die Volksseele sich wünsche, dass Silvio S. „auf Nimmerwiedersehen in einem dunklen Loch verschwinde – oder Schlimmeres“. Aber auch wenn er grausame Taten begangen habe, habe der Angeklagte das Recht auf ein faires Verfahren. Es sei daher nicht Aufgabe des Gerichts, immer neue Gutachter heranzuziehen, bis das Ergebnis allen Prozessbeteiligten oder der Volksseele gefalle. Gutachter Matthias Lammel sei einer der renommiertesten forensischen Psychiater in Berlin und Brandenburg. Das Gericht zweifle nicht an seiner Kompetenz. Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz, der die Familie des ermordeten Mohamed vertritt, hatte an einem der vorherigen Prozesstage erfolglos einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter gestellt.

Er wolle am letzten von sieben Prozesstagen das Augenmerk auf die Opfer und die Familien legen, so Richter Feldmann bei seiner Urteilsverkündung, zu der auch die Mutter des getöteten Elias erstmals im Gerichtssaal erschien. Der Fall habe großes Mitgefühl ausgelöst. „Das, was Sie diesen Jungen und ihren Familien angetan haben, ist an niemandem spurlos vorüber gegangen“, sagte er zu dem Doppelmörder. Der nahm das Urteil unbewegt zu Kenntnis.

BGH sah Urteil als fehlerhaft an

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor genau zwei Jahren das erste Urteil des Landgerichts als teilweise fehlerhaft eingestuft und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Potsdam. Das Potsdamer Gericht habe Fehler gemacht, indem es nicht ausreichend bewertete, dass S. beide Taten binnen kurzer Zeit und sehr brutal verübt habe, hatte der BGH entschieden.

Hintergrund

Die Sicherungsverwahrung ist anders als die Haft keine Strafe für ein Verbrechen. Sie dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiterhin als gefährlich gelten. Bis 1998 galt für die Sicherungsverwahrung eine Höchstgrenze von zehn Jahren. Eine Gesetzesverschärfung schaffte diese Grenze ab. Straftäter konnten damit unbegrenzt eingesperrt bleiben, solange sie als gefährlich galten. Dies galt auch für Altfälle.

Zum 1. Juni 2013 trat eine Neuregelung in Kraft. Dabei wurde der Katalog der Taten reduziert, auf die eine Sicherungsverwahrung folgen kann. Außerdem wurden Regeln für den Vollzug der Sicherungsverwahrung aufgestellt. Da die Verwahrung keine Strafe ist, müssen die Bedingungen deutlich besser sein als in der Strafhaft und es muss ein größeres Therapieangebot geben. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false