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Landeshauptstadt: Welterbe bleibt boxfrei

Keine Drehgenehmigung für Champion Artur Abraham/Fotostreit geht weiter

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Ein Filmporträt des Boxweltmeisters Artur Abraham musste ohne Szenen von der Pfaueninsel auskommen. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hatte eine Drehgenehmigung abgelehnt, denn der Welterbepark sei als Kulisse für Profiboxen nicht geeignet. Dies erklärte Jürgen Becher am Mittwochabend in einem Vortragsabend der Studiengemeinschaft Sanssouci. Becher leitet das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) der Stiftung, das für die Genehmigung von Film- und Fotoaufnahmen und die Nutzung historischer Fotos aus ihrem Bestand zuständig ist.

Wie er bei seinem Vortrag im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte sagte, rücken die Berliner und Potsdamer Welterbedenkmale als Drehorte immer stärker in den Fokus. Zuletzt waren sie u.a. Kulisse für die Filme über den Trojaforscher Heinrich Schliemann, die Industriellenfamilie Krupp und eine Dokumentation über die Zarin Katharina die Große. Doch auch Unterhaltungsserien wie „Pfarrer Braun“ oder „Wege zum Glück“ finden hier Schauplätze.

Mit seinen zehn Mitarbeiterinnen prüfe er detailliert jeden einzelnen Antrag, so Becher. Weder die Denkmalsubstanz noch das Image der Stiftung dürften durch die Dreharbeiten geschädigt werden. Schwierige Entscheidungen würden nicht durch ihn allein, sondern nach vorheriger Beratung in der Leitung der Stiftung getroffen. Dabei trage man keine Scheuklappen. So sei in der Bildergalerie eine Whiskywerbung genehmigt worden, da die kurzen Einblendungen von Gemälden und von einem tanzenden Barockpaar keine Rückschlüsse auf den Drehort zuließen. Auf Publikumsfragen räumte Becher ein, dass die Entscheidungen teils subjektiv bedingt sind. Die Stiftung überarbeite jedoch die Richtlinien, um diesen Faktor zurückzudrängen.

Indes geht der Streit mit Fotoagenturen, Verlagen und anderen Interessenten um die kostenfreie gewerbliche Nutzung von Fotos der Welterbestätten weiter. Laut Becher wurden bis zur Ebene des Landgerichts die Eigentumsrechte der Stiftung und damit deren Forderungen nach Nutzungsgebühren und Honoraranteilen bestätigt. Das Recht, dadurch die Eigeneinnahmen zur Bewahrung und Restaurierung der Welterbedenkmale zu vermehren, sei gerichtlich anerkannt worden. Die Gegenseite wendet ein, dass die Stiftung wesentlich vom Bund, also vom Steuerzahler, finanziert wird und deshalb keine Eigentumsrechte geltend machen könne. Dazu verwies der DIZ-Chef auf die Finanzierung der Stiftung auch durch die Länder Brandenburg und Berlin, Sponsoring und beträchtliche Eigeneinnahmen. Zudem habe sie ihren Sitz in Potsdam, unterliege also brandenburgischem Landesrecht.

Wie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz entscheidet, vermöge er nicht vorauszusagen, so Becher. Er verwies aber darauf, dass die Gebührenforderungen einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz bereits aus dem Jahr 1992 folgen, die 1998 vom Stiftungsrat in eine Richtlinie umgesetzt wurde. Solche Regelungen gebe es praktisch für alle größeren Museen, sie würden aber aus Personalmangel unterschiedlich umgesetzt. Die Stiftung habe also keinen Alleingang gestartet, sei mit der Gründung des DIZ im Jahr 2003 jedoch Vorreiter der Gebührenerhebung. Die Gebühren beginnen bei 20 Euro für bis zu fünf Fotos, die Honoraranteile richten sich nach dem Verwendungszweck. Becher bekräftigte, dass entgegen Pressedarstellungen Gebühren nur bei gewerblicher Nutzung erhoben werden. Das Privatfoto beim Sanssouci-Besuch falle ebenso wenig darunter wie die aktuelle Presseberichterstattung. Auch bei der Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten könne Kostenfreiheit gewährt werden. Im Aufbau befinde sich eine Internet-Fotothek, wo bereits ein erheblicher Teil der 20 000 auf Glasplatten gespeicherten historischen Aufnahmen zwischen 1890 und 1945 abrufbar ist. Erhart Hohenstein

Erhart Hohenstein

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