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Von Dania Ringeisen: Wenn staatliche Leistungen nicht mehr ausreichen

Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ – 1992 gegründet von Regine Hildebrandt – bietet Bedürftigen Einzelfallhilfe

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Kathrin Ch. wohnt mit ihrer kleinen Familie in einem der 70er-Jahre-Plattenbauten in Potsdam. Kisten stehen unausgepackt in den vier spärlich ausgestatteten Zimmern. In zwei Räumen wurde noch kein Teppichboden verlegt. Die 44-Jährige muss sich allein um ihre beiden Kinder kümmern. Der alleinerziehenden „Hartz IV“-Empfängerin bleiben nur 600 Euro zum Leben. Zu wenig, um ihren Kindern eine optimale Schulbildung zu ermöglichen.

In solchen Notsituationen hilft die Brandenburger Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“. Sie springt ein, wenn gesetzliche Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht mehr ausreichen. Einen Schicksalsschlag nach dem anderen musste Kathrin Ch. mit ihren beiden Kindern hinnehmen: Vom Ehemann verlassen, kehrte die Familie der rheinland-pfälzischen Wahlheimat Gimbsheim den Rücken und zog zurück nach Potsdam, Kathrins Heimatstadt. Kurz danach starben ihre Eltern, ihr größter Halt. Zusätzlich leiden der neunjährige Lucas und der zwölfjährige Marcus am Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom. „Es gab Zeiten, da wusste ich nicht mehr weiter“, sagt die Mutter. Doch die Trennung von ihrem Mann habe sie wieder wachgerüttelt und ihr neue Kraft gegeben. Finanziell kann sich die Familie keine großen Sprünge leisten. „Das Geld fehlt vorne und hinten“, sagt Kathrin Ch. Außerdem haben die beiden Jungen große Probleme in der Schule. Besonders Marcus zeigt beängstigende Wissenslücken in Englisch und benötigt dringend Nachhilfeunterricht. „Finanziell kann ich mir den Unterricht einfach nicht leisten“, sagt die gelernte Elektromechanikerin. 126 Euro zusätzlich im Monat – das ist einfach zu viel.

Wenn wie bei dieser Potsdamer Familie die gesetzlichen Ansprüche auf staatliche Leistungen nicht ausreichen, sucht die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“ nach Lösungen. „Wir haben die Kosten der Schülerhilfe zunächst für sechs Monate übernommen“, erläutert Geschäftsführerin Marlies Kuhl. Wenn sich die Englischnoten des Zwölfjährigen verbessern, kann die Mutter auch weiter Hilfe beantragen. „Marcus möchte Abitur machen und Bundesligaprofi werden“, schmunzelt Kathrin Ch.

Stiftungshilfe kann Familien gewährt werden, wenn sie hilfsbedürftig sind und eine Notlage besteht. „Ursachen können sich insbesondere durch lang andauernde Arbeitslosigkeit, längere und schwere Krankheit, Tod eines Familienmitgliedes oder durch Ehescheidung und Trennung ergeben“, erklärt Kuhl. Voraussetzung sei jedoch ein Wohnsitz im Land Brandenburg. Die Stiftung kann nicht in allen sozialen Problemlagen helfen, aber sie kann einzelfallbezogen finanzielle Not lindern und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. „Die Höhe der Leistungen ist unterschiedlich und richtet sich nach den Ursachen der Notsituation“, sagt Kuhl. Durch das Diakonische Werk hat Kathrin Ch. von „Hilfe für Familien in Not“ erfahren. „Ich bin sehr froh, dass es solche Einrichtungen gibt, sonst wäre die Schulbildung meiner Kinder extrem gefährdet“, sagt sie. Ein kleines Regal, eine Esszimmerbank und ein Schreibtisch stehen im Wohnzimmer der Familie. Für die Wohnungsausstattung sei im Moment kein Geld vorhanden, sagt Kathrin. „Ich versuche, mir jeden Monat 20 Euro für Möbel zurückzulegen, doch das klappt nur selten“, seufzt die 44-Jährige. Marcus braucht neue Schuhe, Lucas möchte Flötenunterricht nehmen. Für die Zukunft wünscht sich die Mutter eine Arbeitsstelle – und dass ihre Kinder gut in der Schule sind.

Dania Ringeisen

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