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Landeshauptstadt: Wenn staatliche Zuwendung nicht reicht Brandenburgische Stiftung „Hilfe für Familien in Not“

Von Wiebke Sönnichsen „Bei uns ist die Selbsthilfe ganz wichtig. Die Familien müssen mitmachen, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird und nicht wieder einen solche Situation eintritt“, erklärt Helga Ramp, Geschäftsführerin der Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ mit Sitz in Potsdam gegenüber PNN.

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Von Wiebke Sönnichsen „Bei uns ist die Selbsthilfe ganz wichtig. Die Familien müssen mitmachen, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird und nicht wieder einen solche Situation eintritt“, erklärt Helga Ramp, Geschäftsführerin der Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ mit Sitz in Potsdam gegenüber PNN. Die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ ist 1992 vom Land Brandenburg, durch die damalige Arbeits- und Sozialministerin Regine Hildebrandt gegründet worden. Die Landesstiftung vermittelt hauptsächlich Gelder der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Die Bundestiftung wurde 1984 gegründet, um zu verhindern, dass Frauen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, abtreiben. 1993 wurde die Stiftung auf die neuen Bundesländer ausgeweitet. Die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“ löste den dort bis 1992 eingerichteten „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not" ab. Werdende Mütter werden finanziell unterstützt, wenn sie sich in den ersten Monaten ihrer Schwangerschaft an eine Beratungsstelle wenden. Die Stiftung verfolgt das Ziel, Frauen und Familien in Konfliktsituationen zu helfen, materielle Schwierigkeiten zu überwinden und eine Perspektive für ein Leben mit ihrem Kind zu entwickeln. Immer mehr Frauen nahmen die Stiftung seit ihrer Einrichtung in Anspruch. Insbesondere Alleinerziehende, arbeitslose Frauen, und Frauen mit geringem Einkommen stellten einen Antrag auf Beihilfe. Die Mittel werden unbürokratisch gewährt. Voraussetzung ist jedoch, dass Hilfe durch andere staatliche Leistungen, zum Beispiel Sozialhilfe oder Wohngeld, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Die Mittel sollen nicht auf die Sozialleistungen angerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt werden. Dies geschieht in Form einer finanziellen Beihilfe zur Erstausstattung. Im Jahr 2003 wurden 5670 Frauen in Brandenburg mit 3,2 Millionen Euro unterstützt. Damit kam das Geld nahezu ein Drittel aller Neugeborenen im Land zugute. Neben der Unterstützung von schwangeren Frauen unterstützt die Stiftung auch Familien, die sich aus anderen Gründen in einer Notlage befinden. Seit Bestehen der Stiftung 1992 konnte 1530 Familien mit 1,65 Millionen Euro aus Spendengeldern geholfen werden. „Im Grunde kann jeder in eine solche Notlage kommen“, so Helga Ramp. Man könne keine bestimmten Problemgruppen ausmachen. Letztendlich müsse immer im Einzelfall entschieden werden. Keine Notlage gleiche der anderen. So seien neben den bekannten Armutsrisiken wie Arbeitslosigkeit und Trennung oftmals schwere Krankheiten ein Auslöser für eine Notsituation. Manchmal ginge es auch darum, Kinder aus einer familiären Tragödie zu holen und ihnen Ferien zu ermöglichen. Helga Ramp betont, dass es das Ziel der Stiftung sei, Menschen langfristig aus einer Notsituation herauszuhelfen. Dabei könne die finanzielle Beihilfe der Stiftung nur ein erster Anstoß sein. Notwendig sei vielmehr eine enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Beratungstellen vor Ort. Die Beratungsstellen verfügten über die Erfahrung langfristig mit den Betroffenen zusammenzuarbeiten und Lösungen zu finden, damit eine solche Situation möglichst nicht wieder eintreten könne. Spenden für die Stiftung „Hilfe für Familien in Not“ können auf das Konto der Commerzbank Potsdam, BLZ 160 400 00, Kontonummer 109 955 500 überwiesen werden

Wiebke Sönnichsen

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