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Kommentar über den Verdacht auf sexuellen Missbrauch: Wo die Grenzen liegen

Henri Kramer über den Verdacht auf sexuellen Missbrauch an einer Schule.

Stand:

Der Fall eines unter Verdacht der sexuellen Belästigung jüngerer Mitschüler geratenen Viertklässlers zeigt vor allem eines: Was passiert, wenn in Bildungseinrichtungen zu wenig Personal und kein Plan vorhanden ist, wie mit kritischen Situationen umgegangen werden muss.

In diesem Fall kommen einige Faktoren zusammen: Unter anderem war die Rektorin der betreffenden Grundschule nach PNN-Informationen erkrankt, als die Vorfälle bekannt wurden. So musste die Stellvertreterin das Krisenmanagement übernehmen – sie alarmierte Eltern, es habe „übergriffige Vorfälle und Bedrohungen“ gegeben. Inzwischen relativieren Stadt und Bildungsministerium diese Darstellung mit Nachdruck, von „sexuellen Handlungen unter Kindern“ ist die Rede. Sogenannte Doktorspiele, wie sie bei Kindern vorkommen, für die es laut Kinderschützern aber klare Regeln braucht: Vor allem darf niemand zu etwas gezwungen werden. Das sicherzustellen ist Aufgabe der Einrichtungen, sei es Schule, sei es Hort.

Den Eltern wiederum obliegt es, das prekäre Thema erwachende Sexualität möglichst offen anzusprechen – um Söhnen und Töchtern zu erklären, was da gerade mit ihrem Körper passiert, und um ihnen klarzumachen, wo die Grenzen liegen. Diese Pflicht wiederum kann nicht nur an Schulen und ihr begrenztes Personal delegiert werden.

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