
© Andras Klaer
UFERSTREIT IN GROSS GLIENICKE: Zäune und Hecken müssen beseitigt werden
Das Verwaltungsgericht verhandelte drei Grundstücksfälle aus Groß Glienicke und kam zu dem Urteil: Verstöße gegen Landschaftsschutz.
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Groß Glienicke - Im Streit um den Uferweg in Groß Glienicke ist die Stadtverwaltung einen Schritt weiter: Das Verwaltungsgericht Potsdam vertrat in drei am Mittwoch verhandelten Fällen die Auffassung, dass Zäune und Hecken auf den Ufergrundstücken im dortigen Landschaftsschutzgebiet nichts verloren haben. Gegen die Anordnung, diese zu beseitigen, hatten Grundstückseigentümer geklagt.
Im Konflikt um den Uferweg am Groß Glienicker See streiten sich Stadtverwaltung und Anrainer seit Jahren. Die Stadt beruft sich auf den rechtsgültigen und nicht mehr anfechtbaren Bebauungsplan. Sie will einen 2,5 Kilometer langen Uferweg auf dem ehemaligen Mauerstreifen bauen. Um diesen durchzusetzen hat die Stadt Anfang des Jahres zum letzten Mittel gegriffen und bei der zuständigen Behörde im brandenburgischen Innenministerium 24 Enteignungen beantragt. Derzeit prüfen Gutachter im Auftrag der Behörde die Höhe der von der Stadt angebotenen Entschädigungen, so Sven Klosa, Leiter der Projektgruppe Uferwege in der Stadt. Wann über die Enteignungen entschieden werde, sei derzeit nicht absehbar. Für das laufende Jahr rechne er nicht mehr mit einer Entscheidung.
Die Ergebnisse der Verwaltungsgerichtsverfahren vom Mittwoch bewertete Klosa als Bestätigung der Linie der Stadt. „Die Entscheidungen fügen sich in die laufende Rechtsprechung des Gerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts“, sagte Klosa. Er gehe davon aus, dass auch in noch ausstehenden Fällen ähnlich entschieden werde. Aktuell stünden noch Verfahren zu etwa zwei Dutzend Beseitigungsanordnungen der Stadt gegen Anrainer aus. Dazu kämen mehrere Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. „Wir würden wieder so vorgehen“, sagte Klosa. Ziel bleibe, den freien Zugang zum Seeufer zu sichern.
Auch für Matthias Frey, Vorsitzender des Vereins Freies Groß Glienicker Seeufer, gingen die Entscheidungen in die richtige Richtung. Ärgerlich sei lediglich die lange Verfahrensdauer. Die Anordnungen der Stadtverwaltung stammten teilweise aus dem Jahr 2006.
Insgesamt verhandelte Verwaltungsrichterin Ingrid Meinecke am Mittwoch in 14 Verfahren, die in drei Verhandlungen zusammengefasst waren. Einmal ging es um einen auf dem Grundstück eines Groß Glienicker Ehepaares aufgestellten Zaun: Die gut einen Meter hohe Sperre steht etwa acht Meter vom Seeufer entfernt. Der Zugang zum Ufer ist an dieser Stelle also möglich. Die Richterin sah jedoch keinen Entscheidungsspielraum. Die Rechtslage erlaube keinen Zaun. Daraufhin zogen die Eigentümer ihre Klage zurück. Die Stadt sicherte zu, dass die Kläger ihre weiter vom Ufer entfernt liegenden Wohngrundstücke einzäunen können bevor der ufernahe Zaun abgebaut werde.
In der zweiten Verhandlung ging es um einen mittlerweile von einer Hecke überwachsenden Zaun. Der Zaun steht dort schon seit 1997 und behindert den Zugang zum Ufer nicht. Die Richterin vertrat die Auffassung, dass Zaun und Hecke weichen müssen, weil es nie eine Genehmigung dafür gab. Diese hätte es wegen des damals geltenden Naturschutzgesetzes auch nicht geben können. Der Kläger wartet nun das schriftliche Urteil ab.
Im letzten Fall ging es um die Beseitigung zweier Hecken im Frühjahr 2010. Auch hier blieb die Richterin bei der Ansicht, dass eine Parzellierung der Fläche im Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sei. Die Stadt hatte die Hecken bereits im April 2010 entfernen lassen, ohne jedoch für eine der Hecken vorher die Anordnung zuzustellen. Der Vollzug sei deshalb klar rechtswidrig gewesen, so Richterin Meinecke. Kläger und Stadt einigten sich auf die Einstellung des Verfahrens. Allerdings dürfte es nicht der letzte Gerichtstermin bleiben: Das Anrainerpaar aus der Seepromenade hat inzwischen neue Hecken gepflanzt.
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