Landeshauptstadt: Zehn Klagen gegen die Landesregierung
Gesetzestreue jüdische Gemeinde will höhere Förderung und Geld für ein eigenes Gemeindezentrum durchsetzen
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Innenstadt - Zehn Klagen strengt die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde in Potsdam mittlerweile gegen das Land Brandenburg an. Neun gegen das Kulturministerium, eine gegen das Sozialministerium, wie Gemeindegeschäftsführer Shimon Nebrat den PNN gestern sagte. Dabei geht es um die Forderung nach Gleichbehandlung der Gesetzestreuen mit anderen jüdischen Glaubensgemeinschaften durch das Land Brandenburg. So akzeptiert die Gemeinde nun erteilte Zuwendungsbescheide für die Jahre 2005 bis 2009 in jährlicher Höhe von 17 800 Euro nicht. Die Summe sei zu gering, um eine Gemeinde zu finanzieren. Rückwirkend bis zum ersten Förderantrag im Jahr 2000 verlangen die Gesetzestreuen 100 000 Euro jährlich. Das Land Brandenburg war vom Bundesverfassungsgericht im Mai 2009 zur Neuordnung der Förderung jüdischen Lebens aufgefordert worden. Statt bislang 200 000 Euro jährlich will das Land deshalb ab 2010 etwa 500 000 Euro für die jüdischen Gemeinden im Land ausreichen – hat aber Nebrat zufolge noch nicht über die Verteilung der Summe entschieden. Daher habe die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde nun eine Untätigkeitsklage gegen das Land erhoben.
Gestern fand im Verwaltungsgericht Potsdam zudem eine Anhörung zum Synagogenbau statt. Nebrat fordert auch hier eine paritätische Behandlung. Er sieht in der künftigen Synagoge in der Schlossstraße einen Sakralbau für die Jüdische Gemeinde Potsdam – „die Konkurrenzgemeinde“ – da diese in dem Neubau ein Gemeindezentrum erhalte. Daher fordert Nebrat Geld für ein eigenes Gemeindezentrum. Etwaige Argumentationen des Landes oder des Synagogenbauvereins, es entstehe ein Sakralgebäude für alle Juden Potsdams, folgt Nebrat nicht. Eine Synagoge sei überall in der Welt einer Gemeinde zugeordnet. „Synagogen werden nicht von einzelnen Juden genutzt, sondern von jüdischen Gemeinden“, so Nebrat.
Nur einer Gemeinde Räume zu geben – ein Sachverhalt, von dem Nebrat für die Synagoge in der Schlossstraße ausgeht – stehe dem Land nicht zu. Das verstoße gegen das Gebot der Trennung von Kirche und Staat. Nebrat: Das Land dürfe nicht entscheiden, welcher Gemeinde es eine Synagoge errichtet und welcher nicht. Die Gesetzestreue Gemeinde erwäge, zu gegebener Zeit einen Baustopp gegen die Synagoge zu erwirken, sollte sie nicht selbst Mittel zur Errichtung eines Gemeindezentrums erhalten. Derzeit geht der Bauverein von einem Baubeginn im Frühjahr 2011 aus. Guido Berg
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