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Landeshauptstadt: Zum Einknickender Landesregierung beim Nachtflugverbot

Zu:„Brandenburgische Polonaise“, 28.2.

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Zu:„Brandenburgische Polonaise“, 28.2.
]Vertrauen und Verlässlichkeit sind wichtig in der Politik, Kontinuität ebenso. Leider ist sie Brandenburg abhandengekommen. Es wird eingeführt und wieder abgeschafft oder verschoben. Beispielsweise in der brandenburgischen Bildungspolitik: Mal so, mal so ist förderlich. Das ist schlimm für die, die unter eine solche Regelung fallen. Ein „Du schaffst das nicht!“ in frühen Jahren kann prägend sein und lässt sich später nicht korrigieren. Das wird nicht bedacht bei den vielen „Schnellschüssen“. Ihre Kommentare gefallen mir gut, da Sie nicht diese seichte Art fahren, etwas zu kritisieren, ohne zu kritisieren.
Stefan Proske, Potsdam

Zur Position „Täuschungsmanöver beenden, Nachtflugverbot durchsetzen!“, 25.2.
Ich habe lange keinen Kommentar gelesen, der so differenziert und klar auf den Punkt kommt und so deutlich und verständlich auf die Möglichkeit Brandenburgs hinweist, ohne Berlin und Bund (und auch ohne ein Volksbegehren) ein Nachtflugverbot am BER durchzusetzen. Aber an einer Stelle irrt der Kommentator: Er wiederholt einen Satz, der nie hinterfragt und immer wieder und wieder gesagt und geschrieben wird: Der Flughafengesellschaft würde durch ein ausgeweitetes Nachtflugverbot ein wirtschaftlicher Schaden entstehen.

Mir sind keine Quellen bekannt, die das belegen. Im Gegenteil! Die „Vahrenkamp-Studie“ weist nach, dass bei der Berliner und Brandenburger Wirtschaft überhaupt kein Bedarf nach Nachtflugkapazität besteht. Auch der renommierte Flughafenplaner Faulenbach da Costa hat nachgerechnet und bei Landtagsanhörungen nachgewiesen: Nachtflug am BER kostet mehr, als er einbringt. Und wenn der Chef der IHK Berlin behauptet, in der Vahrenkamp-Studie sei Polen nicht berücksichtigt, dann hat er den Planfeststellungbeschluss nicht gelesen.

Der Flughafen ist beantragt, planfestgestellt und genehmigt als mittelgroßer Flughafen für die Region Berlin/Brandenburg mit geringer Umsteigerquote. Von Drehkreuz oder Frachtflughafen steht da nichts. Der kritisierte Satz wird richtig, wenn er lautet: Der Flughafengesellschaft wird durch ein ausgeweitetes Nachtflugverbot kein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Der Allgemeinheit aber, zu deren Schutz sich der Ministerpräsident verpflichtet hat, wird durch Nachtflug ein gesamtgesellschaftlicher wirtschaftlicher Schaden in Form von Tausenden neuen Herz- und Kreislauferkrankungen mit Todesfolge, Krebs, Depressionen und bei Kindern (möglicherweise lebenslange) Störung der Lern- und geistigen Aufnahmefähigkeit entstehen. Zu einem Nachtflugverbot gibt es keine Alternative!
Michael Gillitzer, Vorstand Teltow gegen Fluglärm e.V.

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