
Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher müssen für den Schulhort in Brandenburg Zuzahlungen leisten - bis zu 500 Euro pro Monat. Betroffen ist auch ein Zwölfjähriger aus Bergholz-Rehbrücke. Der Landtag könnte das bald ändern.
Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher müssen für den Schulhort in Brandenburg Zuzahlungen leisten - bis zu 500 Euro pro Monat. Betroffen ist auch ein Zwölfjähriger aus Bergholz-Rehbrücke. Der Landtag könnte das bald ändern.
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