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Die Pilsette im Bushäuschen soll in Teltow der Vergangenheit angehören. Mit der Stadtordnung gilt ein Alkoholverbot.

© ddp/Archiv

Potsdam-Mittelmark: Auch Teltow beschließt Alkoholverbot

Neue Stadtordnung verbietet öffentliches Trinken, Grafitti-Sprühen – und unerlaubtes Pflanzen

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Teltow - Mit einer neuen Stadtordnung gilt demnächst auch in Teltow ein Alkoholverbot. Demnach ist das Trinken auf Spielplätzen, Sport- und Freizeitanlagen, Grünflächen und in Bushaltestellen künftig tabu. Zudem gilt das Verbot auch im Bürgerpark, in der Parkanlage Sandstraße und auf den Bahnhofsvorplätzen. Mehrheitlich haben die Stadtverordneten das neue Regelwerk auf ihrer Sitzung am Mittwochabend beschlossen.

Damit schließt sich Teltow Kommunen wie Werder, Jüterbog und Rathenow an, die mit dem Alkoholverbot für mehr Sicherheit und ein besseres Stadtbild sorgen wollen. Der Trend hat das gesamte Land erfasst: Mittlerweile haben mehr als 30 Städte und Gemeinden in Brandenburg ihre Satzungen novelliert. Aber es gibt auch rechtliche Bedenken. So hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erst im Juli dieses Jahres ein Alkoholverbot der Stadt Freiburg wieder aufgehoben, nachdem ein Student dagegen geklagt hatte (PNN berichteten). In Brandenburg lässt man sich davon offenbar nicht beeindrucken. Die Gemeinde Michendorf hat erst vor kurzem ein Trinkverbot an öffentlichen Orten ausgesprochen.

Kritik an einem Alkoholverbot in Teltow kam am Mittwochabend vom fraktionslosen Abgeordneten Erhard Wigand: „Wir packen das Problem damit nicht an der Wurzel“, sagte er. Pöbelnde Jugendliche würden dann eben zu Hause zur Flasche greifen und sich im Anschluss betrunken in der Öffentlichkeit zeigen. FDP-Fraktionchef Hans-Peter Goetz stellte augenzwinkernd fest: „Drinnen darf man nicht mehr rauchen, draußen nicht mehr trinken – man muss dann wohl in der Tür stehen bleiben.“ Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) konterte, dass beides ungesund sei.

Die Verwaltung musste für ihre neue Stadtordnung – sie ist die rechtliche Grundlage für Ordnung und Sicherheit in der Kommune – am Mittwochabend werben, denn einige Abgeordnete wollten den Entwurf noch einmal in die Ausschüsse verweisen. „Es werden zu hohe bürokratische Hürden aufgebaut“, bemängelte Grünen-Fraktionschef Eberhard Adenstedt und verwies auf das Verbot, „unbefugt in öffentlichen Anlagen Bepflanzungen vorzunehmen“. Warum solle man nicht einen Baum pflanzen dürfen, fragte er? Der Bürgermeister betonte, dass man dies mit einer entsprechenden Genehmigung durchaus dürfe. Stadtverordneter Wolfgang Köhn (Linke) sprach insgesamt von einer Überregulierung des städtischen Lebens und forderte, die Bürger an einem neuen Entwurf zu beteiligen. Teltow habe derzeit eine gültige Stadtordnung – die wurde 2005 verabschiedet – und könne sich daher auch die nötige Zeit nehmen.

Laut Verwaltung wird die Neuauflage aufgrund neuer Gesetze nötig. So sind die Bereiche, in denen für Hunde ein Leinenzwang herrscht, jetzt genau festgelegt worden. Dazu gehören die Teltower Altstadt und die reinen Wohngebiete der Stadt. Künftig müssen die Vierbeiner auch in der Sputendorfer- und Güterfelder Straße in Ruhlsdorf sowie in den Schutzgebieten Kanalaue und Buschwiesen, schließlich auch im Altkiefernwäldchen an die Leine gelegt werden. Erweitert worden ist auch das Grafitti-Verbot. Laut Stadtordnung können Sprayer künftig explizit zur Beseitigung von Schmierereien herangezogen oder dafür zumindest zur Kasse gebeten werden.

SPD und CDU sprachen sich erfolgreich dafür aus, die Stadtordnung endlich zu verabschieden. „Es entwickelt sich langsam zur Posse“, so SPD–Fraktionschef Frank Fromm in Anbetracht der langen Anlaufzeit seit August. Änderungen können laut Bürgermeister noch eingebracht werden. Thomas Lähns

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