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Potsdam-Mittelmark: Baumschutz bleibt Sache der Gemeinden Neue Kreissatzung gilt nur für Außenbereiche

Potsdam-Mittelmark - Beim Thema Baumschutz sollen die mittelmärkischen Städte und Gemeinden auch weiterhin freie Hand haben. Die jetzt vom Kreistag verabschiedete „Gehölzschutzverordnung“ wird nur für die planerischen Außenbereiche gelten und die Ortskerne außen vor lassen.

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Potsdam-Mittelmark - Beim Thema Baumschutz sollen die mittelmärkischen Städte und Gemeinden auch weiterhin freie Hand haben. Die jetzt vom Kreistag verabschiedete „Gehölzschutzverordnung“ wird nur für die planerischen Außenbereiche gelten und die Ortskerne außen vor lassen. Kritik an der Regelung kommt von den Grünen: Sie hatten vergeblich gefordert, den Geltungsbereich auszuweiten, weil längst nicht jede Kommune eine eigene Baumschutzsatzung hat. „Wir sind enttäuscht, denn immer noch herrscht die Meinung vor, Bäume könnten gefällt werden, wenn sie nicht den Planungen der Grundstückseigner passen“, so die Kreistagsabgeordnete Elke Seidel. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP, Freien Bürgern und Bauern und Linken, die für die Satzung gestimmt hatten, bezeichnete sei als „bäumefeindliche Koalition“.

Wie berichtet läuft die Brandenburgische Baumschutzverordnung Ende dieses Jahres aus. Das Land gibt die Verantwortung damit an die Kommunen weiter. „Die Hoffnung, dass in den Städten und Gemeinden der Gehölzschutz ernster genommen wird, ist trügerisch“, sagt nun Elke Seidel. Sie verwies darauf, dass nur in wenigen Mittelmark-Kommunen entsprechende Satzungen verabschiedet worden seien. Dazu gehören Michendorf, Kleinmachnow, Schwielowsee, Seddiner See, Nuthetal, Treuenbrietzen und der Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde. Die Grünen appellieren nun an die übrigen Kommunen, entsprechende Regelungen zum Baumschutz zu treffen. „Gebietet den Sägen endlich Einhalt“, so der plakative Aufruf. Ebenfalls Kritik übten die Grünen daran, dass in der Satzung keine Aussagen zum Boden- und zum Klimaschutz getroffen wurden.

Aus dem Landratsamt hieß es jedoch, dass nicht der Kreis, sondern die Gemeinden für ihre Innenbereiche selbst zuständig sind. Der Antrag der Grünen würde sich über die Spezifik der Kommunen hinwegsetzen und die Verordnung damit „in hohem Maße rechtlich anfechtbar machen“, so der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde Günter Kehl.

Konkret geschützt werden durch die Satzung Bäume mit einem Stammumfang ab 60 Zentimetern sowie Sträucher auf mindestens 20 Quadratmetern zusammenhängender Fläche. Deren Fällung im Außenbereich muss künftig vom Kreis genehmigt werden, außerdem muss Ersatz geschaffen werden. Thomas Lähns

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