Potsdam-Mittelmark: Behandlungsfehler in der Pflege
AOK Brandenburg unterstützt Betroffene bei der Aufklärung
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AOK Brandenburg unterstützt Betroffene bei der Aufklärung Wiebke Sönnichsen Teltow. Die AOK Brandenburg hat gestern einen neuen Arbeitsbereich vorgestellt, der Betroffene bei Behandlungsfehlern in der ambulanten und stationären Pflegebetreuung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt. Bisher, seit September 2002, unterstützte die AOK Betroffene bei der Aufklärung allgemeiner, ärztlicher Behandlungsfehler. Ab sofort könne sich Versicherte an die AOK wenden, wenn sie bei sich oder Angehörigen Behandlungsfehler in der Pflegebetreuung vermuten. Zurzeit untersucht das AOK-Expertenteam in Teltow 75 Fälle. Wolfgang Niebuhr, Vorstandsvorsitzender der AOK Brandenburg, erklärte, dass es bislang keine seriösen Zahlen über das Ausmaß der Behandlungsfehler in der Pflege gibt. Jedoch wiesen regionale Untersuchungen von Rechtsmedizinern in Berlin, Hamburg und Hannover auf bis zu 14 Prozent festgestellter Behandlungsfehler hin. Niebuhr zitierte den Sozialverband Deutschland, der 2001 veröffentlichte „dass rund 10 Prozent der verstorbenen Mitbürger Dekubitus wegen falscher Pflege, unzureichender Wundversorgung und Mangelernährung aufweisen." Es gäbe keinen Grund dafür, anzunehmen, dass die Situation in Brandenburg besser sei, so Niebuhr. Weitere Zahlen lieferte Joachim Eidam, Facharzt für Rechtsmedizin an der Medizinischen Hochschule Hannover. Eidam untersuchte in einem Zeitraum von vier Jahren, seit 1999, die Leichen von 16.788 Verstorbenen. Etwa 14 Prozent, also jede Siebte Leiche, der Verstorbenen wiesen deutliche Pflegeschäden auf. Gudrun Gehring, leitende Pflegefachkraft im Experten-Team, sieht die Hauptursache für die Behandlungsfehler darin begründet, dass das Qualitätsmanagement in den Pflegeeinrichtungen zu kurz komme. Die leitenden Pflegefachkräfte, die eigentlich Managentaufgaben zu erfüllen hätten, arbeiteten häufig selber in der Pflege. Ein weiteres Problem sieht Gehring in den häufig mangelhaften Pflegedokumentationen. Pflege sei ein Prozess, betonte Gehring. Sie müsse dokumentiert werden. Wenn dies nicht geschehe, könne der Prozess der Pflege auch nicht nachvollzogen werden. Niebuhr betonte, dass es zunächst einmal wichtig sei, dass den Pflegeeinrichtungen bekannt werde, dass die AOK gegen Behandlungsfehler aktiv geworden sei. Zum anderen sei es notwendig die Betroffenen in der Weise zu unterstützen, dass sie den Mut aufbrächten, sich gegen den Arzt ihres Vertrauens zu stellen und eine Untersuchung in die Wege zu leiten.
Wiebke Sönnichsen
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