zum Hauptinhalt
Letzte Grüße. Gedenksteine erinnern auf dem Teltower Tierfriedhof an geliebte Vierbeiner.

© dpa

Von Thomas Lähns: Die letzte Ruhe mit Hund und Katze

Teltower Tierfriedhof plant gemeinsame Gräber von Mensch und Tier – noch ist das verboten

Stand:

Teltow - Die Ägypter haben Katzen bestattet, Franken und Sachsen nahmen Pferde mit ins Grab. Und vor über 200 Jahren fand Friedrich der Große in Sanssouci seine letzte Ruhe – mit elf Windhunden. Sich mit einem geliebten Tier bestatten zu lassen, hat Tradition. Und Ralf Hendrichs ist sicher, dass es auch heute noch im Verborgenen praktiziert wird. „Wer ein Tier ins Krematorium bringt, bekommt die Asche mit nach Hause“, erläutert der Geschäftsführer des Tierfriedhofs „Tierhimmel“ an den Teltower Hollandwiesen . Angehörige würden die Urne dann heimlich am Grab des verstorbenen Halters bestatten. „Wenn für jedes Tier eine Kerze leuchten würde, wäre es auf den Friedhöfen taghell“, schätzt er.

Gemeinsame Grabstätten von Mensch und Tier sind im Landesgesetz „über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen“ nicht vorgesehen. „Die würdige Bestattung von verstorbenen Personen ist eine öffentliche Aufgabe“, heißt es darin, und laut Innenministerium ist damit ausgeschlossen, dass Tiere mitbestattet werden dürfen. „An einer Novellierung des Gesetzes wird zurzeit nicht gearbeitet“, so Sprecher Wolfgang Brandt. Aus gutem Grunde gebe es für Menschen und Tiere zwei verschiedene Gesetze für die Zeit nach dem Tode. Für die Vierbeiner gilt in Brandenburg das „Tierkörperbeseitigungs-Gesetz“. Ein Grund dafür ist die Pietät, sagt Olaf Ihlefeldt, Leiter des Stahnsdorfer Südwestkirchhofes. Auch er erhalte regelmäßig Anfragen von älteren Menschen, ob sie ihre Vierbeiner bei sich bestatten lassen könnten. „Es ist natürlich nachvollziehbar, wenn sie ihren treuen Gefährten bei sich haben wollen, aber man kann keine Ausnahmen machen“, sagt er.

Ralf Hendrichs würde dies gern möglich machen. Seit über acht Jahren gibt es den Teltower „Tierhimmel“, damals der erste Tierfriedhof Brandenburgs. Auf dem insgesamt 7500 Quadratmeter großen Begräbnisfeld mitten in Teltow gibt es schon mehrere Tausend Gräber, die manch einer menschlichen Ruhestätte in nichts nachstehen: Sie sind von Hecken umrahmt, mit Blumen bepflanzt, und brennende Grabkerzen zeigen, dass Herrchen und Frauchen regelmäßig vorbeischauen. Dafür, dass sie auch im Tode ihren Tieren nahe sein können, soll künftig gesorgt werden.

Direkt neben dem „Tierhimmel“ steht bereits ein Waldstück zur Verfügung: Hier könnten Urnen bestattet werden – mit der Asche von Menschen und von Tieren. „Die Pietät muss dabei gewahrt werden, und nach wie vor muss der Mensch im Vordergrund stehen“, formuliert Ralf Hendrichs seine Maßgaben. Das Grundstück würde der Teltower „Tierhimmel“ an das Land Brandenburg überschreiben, damit der Friedhof in öffentlicher Hand bleibt und die Liegefristen gewahrt werden können – selbst wenn der „Tierhimmel“ mal nicht mehr ist. Wichtig sei ihm auch die Frage, wie die Kirchen mit diesem Thema umgehen werden, erklärt der Geschäftsführer des Tierfriedhofs. „In Süddeutschland ist man mit der Diskussion schon weiter als bei uns“, sagt er. Und in der Schweiz oder den Niederlanden ist es längst legal.

Es gebe zurzeit Bestrebungen in Deutschland, das Friedhofsrecht zu reformieren, sagt Hendrichs, ohne konkret zu werden. Bis dahin wird es keine Beerdigungen mit Bello und Co. geben – zumindest nicht ohne Tricks. Der „Tierhimmel“ bietet Tierhaltern auch an, die Asche ihres Vierbeiners zu einem Diamanten zu pressen. Und der kann ganz legal mit auf die letzte Reise genommen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })