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Prozess um Fördergelder am Amtsgericht Potsdam: ILB-Gelder für Jachten: Unternehmer weisen Schuld von sich
Zwei Unternehmer sollen öffentliches Geld in Brandenburg kassiert haben, um damit Geschäfte in Norddeutschland zu machen. Vor dem Amtsgericht Potsdam wiesen sie allerdings die Vorwürfe von sich.
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Potsdam - Im neu aufgelegten Potsdamer Prozess um Subventionsbetrug in Millionenhöhe haben die beiden angeklagten Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern die Vorwürfe bestritten. Am Amtsgericht Potsdam verlasen ihre Anwälte zum Prozessauftakt am Mittwoch eine entsprechende Erklärung.
Die Anklage wirft den Männern vor, Zuschüsse von der Landesinvestitionsbank (ILB) für 20 neue Segeljachten kassiert, diese aber nicht von Brandenburg aus vermietet zu haben.
Investitionszuschuss von 1,2 Millionen Euro
Der erste Prozess war im Juni vor demselben Gericht geplatzt. Die beiden 47 und 46 Jahre alten Beschuldigten wollten nicht aussagen. Die Beweisaufnahme musste mit weiteren Zeugen ausgeweitet werden. Dies gelang jedoch nicht fristgerecht.
Die Geschäftsführer zweier Unternehmen aus Lauterbach (Rügen) hatten 2009 laut Anklage einen Investitionszuschuss von rund 1,2 Millionen Euro beantragt. Die ILB stimmte zu, auch weil die Unternehmer in Werder/Havel eine Charterbasis mit fünf Angestellten aufbauen wollten.
Kein wirtschaftlicher Betrieb in Werder möglich?
Laut Staatsanwaltschaft setzte das Duo die Jachten auf Rügen und in Schleswig-Holstein ein, also außerhalb des Fördergebiets der ILB. Zudem soll der Kaufpreis der Boote mit mindestens 174 000 Euro zu hoch angegeben worden sein.
In der Erklärung hieß es, die Jachten seien an die Ostsee verlegt worden, weil in Werder kein wirtschaftlicher Betrieb möglich gewesen sei. Dies sei mit der ILB abgestimmt worden. Die Bank habe kein Problem gesehen, weil es die damals geltende Förderrichtlinie gestattet habe. Alle Auflagen der Bank seien erfüllt worden.
Werder nur als Winterquartier
Zwei ILB-Mitarbeiter widersprachen dieser Darstellung. Sie seien davon ausgegangen, dass die Boote hauptsächlich von Werder aus vermietet würden. Sie hätten einem Zuschuss nie zugestimmt, wenn sie gewusst hätten, dass Werder nur als Winterquartier genutzt werden soll. Das Urteil wird im November erwartet. (dpa)
Georg-Stefan Russew
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