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Der Wolf steht in Deutschland unter strengem Schutz.

© dpa/Lino Mirgeler

Jäger erschießt Wolf : Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch ein

Das Landgericht Potsdam sprach den Niederländer frei. Die Anklage will das Urteil nicht akzeptieren

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat gegen den Freispruch des Jägers, der in Brandenburg einen Wolf erschossen hatte, Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Potsdam auf Anfrage mit. Damit geht die juristische Auseinandersetzung weiter.

Der Jäger aus den Niederlanden hatte das Tier im Frühjahr 2019 während einer Jagd in Rädigke (Landkreis Potsdam-Mittelmark) erschossen. Der Unternehmer bekräftigte, er habe den Wolf erschossen, da dieser die Jagdhunde angegriffen hatte. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz an – der Wolf ist in Deutschland streng geschützt.

Das Landgericht Potsdam sprach den Jäger nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten frei. Das Geschehen sei nicht mehr nachstellbar. Auch das Amtsgericht Potsdam hatte den Jäger zuvor bereits freigesprochen. Nun muss das Brandenburgische Oberlandesgericht entscheiden.

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